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Waldwege im Moor: Diese Regeln gelten beim Bau

Wer in Moorbereichen neue Wege baut, um befallenes Holz abzutransportieren, braucht oft eine Genehmigung. Das Landratsamt warnt vor falschem Material.

Viele Waldbesitzer wollen derzeit befallenes Holz aus ihren Beständen holen, da die Borkenkäfer für Probleme sorgen. Dafür werden oft neue Wege in den Wald gebaut. In Moorbereichen ist das jedoch nicht einfach so erlaubt. Wer dort Fremdmaterial einbringen will, muss das Vorhaben vorher beim Landratsamt anmelden.

Das gilt vor allem für geschützte Gebiete, wie die sogenannten FFH-Gebiete oder Natura-2000-Gebiete. Die meisten Moorwälder gehören dazu. Zuständig für die Genehmigung ist die Abteilung für Abfallwirtschaft im Landratsamt. Auch die Naturschutzbehörde und das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) werden in die Entscheidung einbezogen.

Ob ein Weg genehmigt wird, ist immer eine Einzelfallentscheidung. Es kommt darauf an, wie tief das Moor ist und welches Material verwendet wird. Ein Weg wird nur erlaubt, wenn er für die Bewirtschaftung wirklich nötig ist und die Natur nicht zu stark belastet wird. Das Landratsamt will verhindern, dass solche Wege nur genutzt werden, um Abfälle im Wald loszuwerden.

Beim Bau muss auf das richtige Material geachtet werden. In sehr nassen Bereichen eignen sich sogenannte Bengelwege aus Rundholz, die man später wieder entfernen kann. In Übergangsbereichen sind unlackierte Ton-Dachplatten mit Geovlies eine Option. In trockeneren Teilen des Waldes reichen oft reine Ton-Ziegel ohne Vlies aus. Wichtig ist, dass das Material unbehandelt und sortenrein ist.

Einige Materialien sind streng verboten. Kies ist im Moor nicht erwünscht, weil der Kalk den sauren Boden schädigen kann. Beton, Schutt von Abrissarbeiten oder Asphalt dürfen auf keinen Fall verwendet werden.

Waldbesitzer sollten sich unbedingt vor dem Baustart mit den Behörden abstimmen. Weitere Informationen gibt es auf der Website der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) unter s.bayern.de/moorwald oder bei der Allgäuer Moorallianz unter www.moorallianz.de. Kontaktdaten zum Landratsamt stehen unter www.landkreis-ostallgaeu.de.

Quelle: Friesenried – zur Originalmeldung

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