Wald-Michelbach: Grillverbot wegen hoher Brandgefahr
In Wald-Michelbach (Landkreis Bergstraße, Hessen) ist die Lage gefährlich. Die Böden, Wiesen und Wälder sind durch die anhaltende Trockenheit und die hohen Temperaturen stark ausgetrocknet. Die Gemeinde warnt deshalb vor einer erheblichen Brandgefahr. Der Anlass ist ernst: Im Gemeindegebiet gab es bereits zwei Waldbrände.
Um weitere Feuer zu verhindern, hat die Gemeinde ab sofort und bis auf Weiteres ein Grillverbot ausgesprochen. Das gilt für alle öffentlichen Grillplätze, Parkanlagen und Grünflächen der Gemeinde. Wer einen Grill oder einen Einweggrill mitbringt, darf diese dort nicht benutzen.
Die Verwaltung bittet die Menschen zudem, vorsichtig zu sein. Im Wald darf nicht geraucht werden und Zigarettenkippen dürfen nicht aus dem Auto geworfen werden. Offenes Feuer ist im Wald oder in der Nähe von Wäldern streng verboten. Auch beim Parken ist Vorsicht geboten: Autos sollten nicht auf trockenem Gras, Laub oder Unterholz abgestellt werden, da heiße Fahrzeugteile einen Brand auslösen können. Außerdem dürfen keine Glasflaschen oder Scherben in der Natur zurückbleiben.
Damit die Feuerwehr im Ernstfall genug Wasser hat, gibt es zudem einen Aufruf zum Wassersparen. Die Trinkwasserversorgung ist zwar sicher, aber die Verbrauchsmengen sind hoch. Wenn es zu Bränden oder einem Rohrbruch kommt, könnten die Vorräte schnell sinken. Deshalb sollen die Bewohner auf unnötige Entnahmen verzichten. Das betrifft das Füllen von Pools, das Autowaschen oder das Reinigen von Terrassen und Hofflächen. Auch Gartenrasen soll nicht gegossen werden. Falls die Lage schlimmer wird, könnten öffentliche Brunnen oder Entnahmestellen auf Friedhöfen zeitweise abgeschaltet werden.
Wer Rauch oder Feuer entdeckt, soll sofort die 112 anrufen. Wichtig sind dabei der genaue Ort und die Art des Brandes. Die Gemeinde warnt: Wer ein Feuer bemerkt, das sich bereits ausgebreitet hat, soll keine eigenen Löschversuche unternehmen und sich nicht selbst in Gefahr bringen.
Zudem müssen alle Zufahrten zu Feldwegen, Schranken und Löschwasserstellen für die Rettungskräfte jederzeit frei bleiben.