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Stendal führt neue Beherbergungssteuer ein

Wer ab Januar 2027 in Stendal übernachtet, muss künftig mehr bezahlen. Der Stadtrat hat eine neue Steuer für Gäste beschlossen.

In der Hansestadt Stendal (Sachsen-Anhalt) wird es für Hotelgäste und andere Übernachtungsgäste teurer. Ab dem 1. Januar 2027 erhebt die Stadt eine Beherbergungssteuer. Das hat der Stadtrat so beschlossen.

Die neue Regelung gilt für alle bezahlten Übernachtungen im Stadtgebiet und auch in den zugehörigen Ortschaften. Pro Gast und pro Nacht fallen dabei 1,50 Euro an.

Es gibt eine Ausnahme für Kinder: Wer noch keine 14 Jahre alt ist, muss die Steuer nicht bezahlen. Die Übernachtungen der Kinder müssen trotzdem in den Unterlagen erfasst werden. Für Geschäftsreisende gibt es keine Erleichterungen. Auch wer aus beruflichen Gründen in der Stadt übernachtet, muss die Steuer zahlen.

Die Stadt stellt für die Betreiber von Unterkünften bereits die nötigen Formulare bereit. Damit können sie ihre Einrichtungen anmelden, abmelden oder Änderungen mitteilen. Zudem gibt es ein Formular für die eigentliche Anmeldung der Steuer sowie ein Merkblatt mit weiteren Details.

Die genauen Regeln stehen in der Beherbergungssteuersatzung, die auf der Webseite der Stadt eingesehen werden kann.

Quelle: Stendal – zur Originalmeldung

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