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Seehausen: So funktioniert die Briefwahl zur Landtagswahl

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Am 6. September 2026 findet die Landtagswahl statt. Wer nicht ins Wahllokal gehen kann, muss jetzt die Briefwahl beantragen.

In Seehausen (Sachsen-Anhalt) rückt die Landtagswahl am 6. September 2026 näher. Damit alle ihre Stimme abgeben können, gibt es wichtige Fristen und Regeln für die Wahlbenachrichtigungen und die Briefwahl.

Die Wahlbenachrichtigungen wurden ab dem 26. Juli verschickt. Wer bis zum 16. August keinen Brief im Kasten hatte, sollte sich schnellstmöglich per E-Mail an [email protected] melden.

Wer per Brief wählen möchte, findet auf der Rückseite der Benachrichtigung ein Formular. Dieses muss vollständig ausgefüllt sein. Wichtig sind dabei das Geburtsdatum, das Absendedatum und die eigene Unterschrift. Falls man die Unterlagen für eine andere Person beantragt, ist zusätzlich eine Vollmacht auf dem Formular nötig.

Es gibt verschiedene Wege, den Antrag einzureichen. Man kann das Formular persönlich im Einwohnermeldeamt abgeben. Alternativ funktioniert die Beantragung formlos per E-Mail oder Fax. In diesem Fall müssen Vor- und Nachname, das Geburtsdatum, die Adresse und eventuell eine andere Versandadresse angegeben werden. Telefonisch oder online ist die Briefwahl in Seehausen nicht möglich.

Das Einwohnermeldeamt ist zu folgenden Zeiten geöffnet:
- Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
- Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr
- Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr

Die Zeit drängt: Der Antrag für die Briefwahlunterlagen muss bis spätestens Freitag, den 4. September 2026, um 15:00 Uhr gestellt werden. Danach ist es nur noch in besonderen Ausnahmefällen möglich. Die Verwaltung rät zudem dazu, die Postlaufzeit von etwa vier Tagen einzuplanen.

Quelle: Aland – zur Originalmeldung

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