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Schwetzingen: Neue Online-Infos für Denkmalschutz-Besitzer

Wer in Schwetzingen ein denkmalgeschütztes Gebäude besitzt, kann nun viele Informationen im Internet finden. Die Stadt klärt zudem, welche Bauarbeiten genehmigt werden müssen.

In der historischen Innenstadt von Schwetzingen (Baden-Württemberg) gibt es viele Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen. Damit die alte Bausubstanz und das besondere Aussehen der Stadt erhalten bleiben, gibt es klare Regeln für alle Eigentümer.

Seit dem 10. September 2025 gibt es eine Neuerung: Informationen zu Kulturdenkmälern in Baden-Württemberg sind jetzt online verfügbar. Auf der Seite www.geoportal-bw.de finden Nutzer eine Landkarte mit allen geschützten Bauwerken und Kunstwerken. Dort steht nicht nur, welche Gebäude auf der Liste stehen, sondern es wird auch erklärt, warum ein Objekt überhaupt schützenswert ist.

Wer jedoch eine rechtlich verbindliche Auskunft braucht, muss sich weiterhin an die Stadt wenden. Das Geoportal ist nämlich unverbindlich. Zudem gibt es dort keine Infos zu sogenannten Prüffällen, also Gebäuden, bei denen noch nicht endgültig feststeht, ob sie unter Schutz stehen. Für verbindliche Auskünfte kann man sich formlos per E-Mail an [email protected] wenden. Diese behördlichen Auskünfte kosten allerdings eine Gebühr.

Besitzer von Kulturdenkmalen müssen zudem aufpassen, wenn sie etwas an ihrem Haus ändern wollen. Jede Änderung am Aussehen muss genehmigt werden. Das gilt zum Beispiel für Sanierungen im Innen- oder Außenbereich, neue Fenster, einen neuen Fassadenanstrich oder ein neues Dach. Auch für Solaranlagen, Klimaanlagen oder wenn Teile des Gebäudes abgerissen werden sollen, ist eine Genehmigung der Stadt Schwetzingen nötig. Das Gleiche gilt, wenn geschützte Freiflächen bebaut werden sollen.

Besonderen Schutz genießt die „Kurfürstliche Sommerresidenz“. Dazu gehören das Schloss, der Schlossgarten, der Stadtausbau inklusive Schlossplatz und das Ysenburgsche Palais in der Forsthausstraße. Auch bei Gebäuden in der Umgebung dieser Anlage greift oft der sogenannte Umgebungsschutz. Wenn eine Änderung an einem Nachbarhaus das Bild des Denkmals stark beeinflusst, muss auch hier die Behörde zustimmen.

Wer sein Denkmal erhält, kann dies steuerlich geltend machen. Dafür ist eine besondere Bescheinigung für das Finanzamt nötig. Diese muss schriftlich beantragt werden. Da jeder Fall anders ist, empfiehlt die Stadt, sich frühzeitig per E-Mail an [email protected] zu wenden. Zusammen mit dem Antrag müssen die Rechnungen und eine spezielle Rechnungsaufstellung eingereicht werden.

Quelle: Schwetzingen – zur Originalmeldung

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