Rauenberg: Grundstückseigentümer müssen Hecken und Bäume stutzen
In Rauenberg (Rhein-Neckar-Kreis, Baden-Württemberg) gibt es ein Problem mit zu wild gewachsenen Pflanzen. Bäume, Hecken und Sträucher auf Privatgrundstücken ragen teilweise zu weit in die Straßen, auf die Gehwege oder die Radwege hinein. Das ist gefährlich, weil Fußgänger ausweichen müssen oder Verkehrsschilder durch das Grün verdeckt werden.
Das Ordnungsamt fordert die Eigentümer deshalb auf, ihre Grundstücke zu kontrollieren. Es gibt klare Vorgaben für die Freiflächen: Auf Geh- und Radwegen muss eine Durchgangshöhe von mindestens 2,50 Metern bleiben. Für Autos muss die Höhe bei mindestens 4,50 Metern liegen. Die Besitzer sollen zudem darauf achten, dass Straßenlampen, Verkehrsschilder und Straßennamenschilder wieder gut sichtbar sind und das Licht der Lampen nicht blockiert wird.
Ein wichtiger Hinweis für die Gartenarbeit: Nasses Holz sinkt tiefer ab, was man beim Schneiden beachten muss. Werden die Pflanzen nicht rechtzeitig gestutzt, können Unfälle oder Sachschäden entstehen. In solchen Fällen kann die Verantwortung und die Kostenpflicht auf die Eigentümer übergehen, die ihre Pflegepflicht vernachlässigt haben.
Normalerweise gibt es laut Naturschutzgesetz Zeiten, in denen man Hecken nicht schneiden darf. Das gilt jedoch nicht, wenn eine Gefahr für andere besteht. In diesen Fällen müssen die Pflanzen jederzeit zurückgeschnitten werden, um die Sicherheit im Ort zu gewährleisten.
Quelle: Rauenberg – zur Originalmeldung