Schwetzingen beschleunigt Wohnungsbau mit dem Bauturbo
In Schwetzingen (Baden-Württemberg) soll der Bau von Wohnungen einfacher werden. Die Stadt nutzt dafür den sogenannten „Bauturbo“. Das ist eine Änderung im Baugesetzbuch vom 30. Oktober 2025. Ziel ist es, Wohnraum schneller zu schaffen, ohne dass jedes Mal langwierige und teure Bebauungspläne erstellt werden müssen.
Das funktioniert so: Unter bestimmten Bedingungen kann die Gemeinde zustimmen, dass vom normalen Plan abgewichen wird. Das gilt vor allem für neuen Wohnraum. Nur in einem speziellen Fall (§ 246e BauGB) sind auch andere Projekte erlaubt, wie etwa Läden für den täglichen Bedarf oder Einrichtungen für Gesundheit und Kultur. Diese spezielle Regelung gilt befristet bis zum Jahr 2030.
Wer in Schwetzingen so bauen möchte, muss zuerst zum Baurechtsamt der Stadt. Bevor ein offizieller Antrag gestellt wird, ist ein Abstimmungsgespräch nötig. Die Interessenten müssen ihre Planung vorstellen und zeigen, ob sie zu den städtebaulichen Kriterien der Stadt passt.
Für die Prüfung schickt man die Unterlagen digital an [email protected]. Dazu gehören ein Lageplan, Ansichten aus allen vier Himmelsrichtungen und ein Freiflächenplan. Außerdem müssen die geplanten Wohnflächen und die Anzahl der Wohnungen genau aufgelistet sein. Wer im Außenbereich bauen will, muss zusätzlich eine Prüfung der Umweltauswirkungen von einem Fachbüro vorlegen.
Das Ganze kostet Geld. Neben den normalen Gebühren für die Baugenehmigung fallen für den Bauturbo zusätzliche Gebühren in Höhe von 5.000 Euro oder 7.500 Euro an.
Am Ende entscheidet der Gemeinderat. Das Baurechtsamt bespricht das Vorhaben erst intern und lässt es dann im Technischen Ausschuss vorberaten. Der Gemeinderat gibt sein Okay, wenn das Projekt in die städtebauliche Ordnung der Stadt passt. Es gibt jedoch keinen Rechtsanspruch auf diese Zustimmung. Der Gemeinderat kann jederzeit entscheiden, dass doch ein ganz normales Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden muss.