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Schwetzingen: Diese Regeln gelten beim Bauen und Sanieren

Wer in Schwetzingen ein Haus baut, saniert oder eine Solaranlage plant, muss einige wichtige Vorgaben der Baurechtsbehörde beachten.

In Schwetzingen (Baden-Württemberg) gibt es für Hausbesitzer und Bauherren klare Regeln, die vom Dach bis zum Parkplatz reichen. Wer zum Beispiel ein Gebäude in Wohnungen aufteilen will, benötigt eine sogenannte Abgeschlossenheitsbescheinigung. Dafür müssen beim Amt Anträge, Lagepläne im Maßstab 1:500 sowie Grundrisse und Schnitte eingereicht werden. Wichtig ist dabei die Form: Die Pläne dürfen maximal das DIN A3-Format haben und müssen in dreifacher Ausführung vorliegen. Wer Kopien einreicht, soll auf Klebestreifen verzichten und die Pläne stattdessen so falten, dass sie auf DIN A4 passen und gelocht werden können.

Auch beim Thema Energie gibt es feste Vorgaben. Wer eine Heizung austauscht oder neu einbaut, muss laut dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz dafür sorgen, dass 15 Prozent des Energiebedarfs aus erneuerbaren Quellen wie Biomasse oder Sonnenenergie kommen. Bei Neubauten oder größeren Umbauten muss zudem eine Erfüllungserklärung nach dem Gebäudeenergiegesetz vorgelegt werden. Diese Dokumente müssen nach Abschluss der Arbeiten sofort bei der Baurechtsbehörde abgegeben werden.

Ein großes Thema ist die Solarenergie. Wer eine Anlage auf dem Dach installiert, braucht grundsätzlich keine Genehmigung. Das gilt auch für kleine Anlagen im Garten bis zu einer Höhe von drei Metern und einer Länge von neun Metern. Aber Vorsicht: In der Innenstadt können Gestaltungssatzungen oder Bebauungspläne das trotzdem verbieten. Zudem muss darauf geachtet werden, dass die Nachbarn nicht durch starke Lichtreflexe geblendet werden. Seit Januar 2023 gilt zudem eine Photovoltaik-Pflicht: Diese greift bei allen Neubauten, großen Parkplätzen mit mehr als 35 Plätzen sowie bei grundlegenden Dachsanierungen. Ausnahmen gibt es nur, wenn die Fläche zu klein ist oder die Kosten wirtschaftlich nicht tragbar wären.

Wer Gebäude errichtet, die nicht zum Wohnen dienen, muss ausreichend Parkplätze für Autos und Fahrräder schaffen. Wenn das auf dem Grundstück nicht möglich ist, kann man sich mit einer Zahlung an die Gemeinde „freikaufen“. Für jeden fehlenden Fahrradstellplatz kostet das 1.000 Euro.

Ähnlich verhält es sich mit Spielplätzen. Bei Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen muss ein Spielplatz für Kleinkinder entstehen. Auch hier gibt es eine Ablösemöglichkeit: Für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen zahlt man 2.500 Euro an die Stadt, für jede weitere Wohnung kommen 700 Euro hinzu.

Zuletzt gibt es Regeln für sogenannte „Fliegende Bauten“, also etwa Festzelte oder Fahrgeschäfte, die maximal sechs Monate stehen. Diese müssen unter Vorlage eines Prüfbuchs bei der Baurechtsbehörde angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt per E-Mail an [email protected].

Quelle: Schwetzingen – zur Originalmeldung

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