Schallbach verbietet Grillen im öffentlichen Bereich
In Schallbach (Landkreis Lörrach, Baden-Württemberg) bleibt das Grillen im öffentlichen Bereich vorerst untersagt. Die Gemeinde hat die entsprechende Polizeiverordnung verlängert.
Das Verbot gilt für alle Grill- und Feuerstellen in öffentlichen Bereichen. Die Nutzungsuntersagung wurde nun bis zum 31. August 2026 ausgedehnt.
Die Verlängerung wurde am 1. August 2026 offiziell bekannt gegeben. Wer gegen die Verordnung verstößt, muss mit entsprechenden Konsequenzen rechnen.
Weitere Details zur Verordnung sind in den offiziellen Dokumenten der Gemeinde hinterlegt.
Quelle: Schallbach – zur Originalmeldung