Schallbach verbietet Grillen im öffentlichen Bereich
In Schallbach (Landkreis Lörrach, Baden-Württemberg) bleibt es vorerst verboten, im öffentlichen Bereich zu grillen oder Feuerstellen zu nutzen. Die Gemeinde hat die entsprechende Polizeiverordnung verlängert.
Die Nutzungsuntersagung gilt nun bis zum 31. August 2026. Damit will die Verwaltung verhindern, dass durch offenes Feuer Gefahren für die Umgebung entstehen.
Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit Konsequenzen rechnen. Die genauen Details zur Verordnung sind in den offiziellen Dokumenten der Gemeinde hinterlegt.
Quelle: Schallbach – zur Originalmeldung