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Schallbach verbietet Grillen und Feuer im Freien

Luftbild Gemeinde Schallbach Copyright und Urheber siehe Schallbach

In Schallbach dürfen öffentliche Grill- und Feuerstellen vorerst nicht genutzt werden. Das Verbot gilt nun bis Ende August.

Die Gemeinde Schallbach (Landkreis Lörrach, Baden-Württemberg) hat eine Polizeiverordnung erlassen. Diese untersagt die Nutzung von Grill- und Feuerstellen im öffentlichen Bereich. Die Regelung trat am 7. Juli 2026 in Kraft.

Da die Maßnahme weiterhin nötig ist, wurde die Verordnung verlängert. Das Verbot gilt nun offiziell bis zum 31. August 2026.

Wer sich in Schallbach im öffentlichen Raum aufhält, muss sich an diese Vorgaben halten. Die Details zur Verordnung sind in den entsprechenden Dokumenten der Gemeinde hinterlegt.

Quelle: Schallbach – zur Originalmeldung

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