Rhein-Lahn-Kreis: Polizei warnt vor Betrug durch Traueranzeigen
Wer einen geliebten Menschen verliert, möchte ihn in der Zeitung ehren. Doch genau diese Traueranzeigen lesen auch Diebe und Betrüger. Im Rhein-Lahn-Kreis (Rheinland-Pfalz) warnt die Polizei nun davor, zu viele private Details zu veröffentlichen.
Das Problem ist simpel: Wenn in der Anzeige steht, wann die Trauerfeier stattfindet, wissen Einbrecher genau, wann das Haus leer ist. Oft sind dann auch die Nachbarn weg, weil sie ebenfalls zur Beerdigung gehen. Zudem nutzen Betrüger die Namen von Kindern oder Enkeln aus den Anzeigen. Mit diesem Wissen rufen sie Angehörige an und tun so, als gehörten sie zur Familie, um Vertrauen zu gewinnen und Geld zu erschleichen. Auch Adressen und Telefonnummern aus den Anzeigen können für weitere Straftaten genutzt werden.
Um sich zu schützen, rät die Polizei, nur die nötigsten Informationen zu drucken. Man sollte Angehörige lieber allgemein nennen, zum Beispiel nur als „Familie Mustermann“. Als Adresse für Beileidsbekundungen ist es sicherer, das Bestattungsunternehmen anzugeben statt der privaten Wohnung. Auch auf private Telefonnummern und die komplette Adresse sollte man verzichten. Es lohnt sich zudem, den eigenen Eintrag im Telefonbuch zu prüfen und ihn eventuell zu löschen.
Unterstützung finden Bürger im Kreis durch Senioren-Sicherheitsberater. Diese Ehrenamtlichen werden vom Polizeipräsidium Koblenz ausgebildet und beraten Menschen im Alltag. Wer Hilfe sucht oder mehr wissen möchte, kann sich an das Seniorenbüro „Die Brücke“ in Bad Ems wenden. Ansprechpartnerin ist dort Uschi Rustler (Insel Silberau 1, 56130 Bad Ems, Telefon: 02603/972-336, E-Mail: [email protected] oder www.rhein-lahn-bruecke.de).
Weitere Informationen gibt das Polizeipräsidium Koblenz unter der Telefonnummer 0261/103-51152 oder per E-Mail an [email protected].