Prath: Bleileitungen im Trinkwassernetz verboten
In Prath (Rhein-Lahn-Kreis, Rheinland-Pfalz) gelten für die Wasserversorgung nun strengere Regeln. Seit dem 12. Januar 2026 sind Trinkwasserleitungen aus Blei laut der Trinkwasserverordnung grundsätzlich verboten. Der Grund dafür ist die Gesundheit: Blei im Wasser kann gefährlich sein, besonders für kleine Kinder, Säuglinge sowie schwangere und stillende Frauen.
Hausbesitzer müssen nun handeln. Wer noch Bleirohre im Haus hat, muss diese sofort außer Betrieb nehmen oder von einem Fachmann austauschen lassen. Es gibt nur ganz wenige Ausnahmen. Das Gesundheitsamt erlaubt den Weiterbetrieb nur dann, wenn der Eigentümer das Gebäude komplett selbst nutzt und alle anderen gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind.
Es gibt klare Regeln, was passiert, wenn solche Rohre entdeckt werden. Passiert das zum Beispiel bei einem Zählerwechsel durch die Verbandsgemeindewerke Loreley oder bei Arbeiten eines Installateurs, muss der Eigentümer sofort informiert werden. Die Verbandsgemeindewerke melden den Fund dann schriftlich an das Gesundheitsamt. Außerdem muss der Eigentümer alle Bewohner und Mieter im Haus sofort über die Bleileitungen aufklären.
Wer die Vorgaben ignoriert, bekommt Probleme. Wenn ein Eigentümer nicht schnell genug reagiert, kann das Gesundheitsamt den Austausch der Rohre einfach anordnen. Zudem ist ein Verstoß gegen die Verordnung eine Ordnungswidrigkeit, die bestraft werden kann.
Die Verbandsgemeindewerke Loreley raten allen Besitzern von älteren Häusern zur Vorsicht. Vor allem Gebäude, die vor den 1970er Jahren gebaut wurden, sollten überprüft werden. Wer unsicher ist, sollte seine Installation prüfen und alte Rohre schnellstmöglich durch moderne Materialien ersetzen lassen.
Quelle: Prath – zur Originalmeldung