Miehlen plant offiziellen Pferdehof an der Baier Mühle
In der Ortsgemeinde Miehlen (Rheinland-Pfalz) geht es um die sogenannte „Baier Mühle“. Dort gibt es bereits ein Wohnhaus sowie Ställe und Nebengebäude, die für Pferde genutzt werden. Damit diese Nutzung und die dazugehörigen Gebäude auch in Zukunft rechtlich sicher sind, erstellt die Gemeinde nun einen speziellen Bebauungsplan.
Das geplante Areal ist etwa 0,8 Hektar groß und liegt im Südwesten des Ortes. Neben den bestehenden Gebäuden ist ein nicht überdachter Reitplatz mit einer Fläche von maximal 800 Quadratmetern vorgesehen. Außerdem sollen umzäunte Pferdeweiden und ein Paddock als Auslauffläche für die Wintermonate entstehen. Damit die Tiere genug Bewegung haben, ist zudem ein befestigter Rundweg geplant.
Die Gemeinde möchte damit Flächen, die früher landwirtschaftlich genutzt wurden, wieder sinnvoll nutzen. Da das Gebiet im aktuellen Flächennutzungsplan teilweise als Grünfläche oder Gartenland eingetragen ist, muss dieser Plan parallel geändert werden, um die Fläche offiziell als „Pferdehof“ auszuweisen.
Experten haben das Vorhaben bereits geprüft. Ein Lärmgutachten und eine Untersuchung zu Gerüchen ergaben, dass keine unzulässigen Belastungen für die Nachbarschaft zu erwarten sind. Behörden wie die Wasserwirtschaft und der Naturschutz gaben jedoch Hinweise zum Schutz des nahen Mühlbaches, insbesondere zum Thema Hochwasserschutz und zur richtigen Lagerung von Mist.
Jetzt können die Bürger einen Blick in die Unterlagen werfen. Die Pläne liegen vom 21. August bis zum 21. September 2026 in der Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten (Bahnhofstraße 1, Zimmer 116 oder 117) aus. Die Einsicht ist zu den üblichen Sprechzeiten möglich. Alternativ können die Dokumente im Internet auf der Seite der Verbandsgemeinde Nastätten oder im Geoportal Rheinland-Pfalz eingesehen und heruntergeladen werden.
Wer Einwände, Anregungen oder Bedenken hat, kann diese im Auslegungszeitraum äußern. Die Gemeinde weist darauf hin, dass Stellungnahmen, die zu spät eingehen, bei der endgültigen Entscheidung nicht mehr berücksichtigt werden können.
Quelle: Berg – zur Originalmeldung