Regensburg: Zoll beschlagnahmt über 2000 Cannabispflanzen in Lastwagen
Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege in Regensburg (Oberpfalz, Bayern) haben bei einem Paketdienstleister mehrere Lastwagen kontrolliert. In zwei der Fahrzeuge machten sie einen großen Fund: Insgesamt 2.312 junge Cannabispflanzen waren an Bord. Ein Unternehmen aus Österreich hatte die Pflanzen an 729 Empfänger in Deutschland verschickt.
Der Versender hatte die beiden Lastwagen extra gemietet. Das war nötig, weil die Pflanzen während des Transports eine bestimmte Temperatur brauchen. Die meisten Kunden hatten nur ein oder zwei Pflanzen bestellt. Die größte Bestellung umfasste 72 Stück.
Das Unternehmen hatte die Lieferung als Stecklinge deklariert. Das ist ein wichtiger Trick, denn echte Stecklinge gelten rechtlich nicht als Cannabis und dürfen eingeführt werden. Doch als die Beamten nachsahen, stellten sie fest, dass die Pflanzen bereits eingepflanzt waren und gewachsen waren. Damit waren es keine Stecklinge mehr, sondern sogenannte Setzlinge. Diese gelten als Cannabispflanzen, und ihre Einfuhr nach Deutschland ist verboten – egal ob sie aus einem EU-Land kommen oder nicht.
Der Zoll warnt deshalb vor Bestellungen im Internet. Man sollte immer prüfen, wo die Firma ihren Sitz hat. Nur weil im Shop „Steckling“ steht, ist die Lieferung nicht automatisch erlaubt. Es zählt am Ende nur, wie weit die Pflanze tatsächlich entwickelt ist.
Jetzt hat der Zoll gegen alle 729 Empfänger Strafverfahren wegen der verbotenen Einfuhr eingeleitet. Auch gegen den Versender aus Österreich wird ermittelt; ihm wird gewerbsmäßiger Handel mit Cannabis vorgeworfen. Insgesamt 730 Verfahren wurden an die Staatsanwaltschaft Regensburg übergeben. Die Pflanzen werden vernichtet, sobald die Verfahren abgeschlossen sind.
Ob und inwieweit sich die Beteiligten strafbar gemacht haben, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.