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Regensburg: Zöllner finden tausende Schmuggelzigaretten auf A3

Bei Kontrollen auf der Autobahn haben Zöllner in einem Kleinbus und einem Lkw insgesamt 9.000 unversteuerte Zigaretten entdeckt.

Zöllner vom Hauptzollamt Regensburg (Ostbayern) haben am 12. August 2026 auf der A3 eine größere Menge an Tabakwaren sichergestellt. Die Beamten hielten auf dem Rastplatz Bayerischer Wald Nord bei Hunderdorf einen Kleinbus mit rumänischer Zulassung an. Bei der Durchsuchung fanden sie im Kofferraum eine Sporttasche. Darin waren 6.000 Zigaretten mit bulgarischen Steuerzeichen versteckt.

Doch damit war es nicht genug. Im Fahrgastraum entdeckten die Zöllner eine Plastiktüte mit weiteren 3.000 Zigaretten, die rumänische Steuerzeichen trugen. Der rumänische Fahrer wollte sich zu den Vorwürfen nicht äußern. Die Beamten nahmen die Zigaretten mit. Die hinterzogene Tabaksteuer liegt in diesem Fall bei 1.875,70 Euro.

Dieser Fund war kein Einzelfall. Bereits am 7. August hatten die Zöllner einen Lkw aus Bulgarien gestoppt, der in Richtung Regensburg fuhr. Der Fahrer behauptete zuerst, er habe gar nichts zu verzollen. Als die Beamten die Fahrerkabine untersuchten, fanden sie jedoch eine Tasche mit 5.000 unversteuerten Zigaretten. Der Mann gab an, die Ware für Freunde bestimmt zu haben. Auch hier wurden die Zigaretten eingezogen. Die Steuerforderung beläuft sich auf 1.060,39 Euro. Nachdem die Formalitäten erledigt waren, durfte der Fahrer weiterfahren.

Die Zöllner sind seit Anfang Juli besonders wachsam. Insgesamt acht Kontrollen führten in diesem Zeitraum zu einem Fund von 25.200 Zigaretten. Würde man diese alle aneinanderreihen, ergäbe das eine Strecke von etwa 1,25 Kilometern.

Grundsätzlich darf man aus anderen EU-Ländern Zigaretten für den eigenen Bedarf steuerfrei mitbringen. Als Richtwert gelten dabei 800 Stück. Wer die Ware aber für andere mitnimmt oder weitergibt, riskiert Ärger mit dem Zoll.

Gegen beide Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet. Ob und inwieweit sich die Männer strafbar gemacht haben, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Quelle: Hauptzollamt Regensburg – zur Originalmeldung

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