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Regensburg: Zoll findet Drogen in Glückwunschkarten

Zöllner haben bei Postsendungen aus den Niederlanden eine riesige Menge an Drogen entdeckt. Die Schmuggler versteckten die Stoffe in Bluetooth-Lautsprechern und Geburtstagskarten.

Die Zöllner des Hauptzollamts Regensburg (Bayern) haben bei Routinekontrollen eine große Menge an Betäubungsmitteln und synthetischen Drogen abgefangen. Die Pakete und Briefe kamen aus den Niederlanden und sollten über Deutschland nach Tschechien weitergeschickt werden. Die Beamten nutzen für solche Stichproben moderne Röntgengeräte, um verdächtige Sendungen zu finden.

Die Versender waren dabei sehr kreativ. Um die Beamten zu täuschen, versteckten sie die Drogen in völlig unauffälligen Dingen. So fanden die Zöllner die Stoffe unter anderem in Geburtstagskarten, in einem kleinen Bluetooth-Lautsprecher und in verschiedenen Produktverpackungen.

Die Liste der sichergestellten Drogen ist lang. Die Beamten fanden 502 Ecstasy-Tabletten, 93 Gramm halluzinogene Pilze und sogar eine komplette Aufzuchtstation für diese Pilze. Außerdem waren 40 Gramm Amphetamin, 10 Gramm Crystal, 1,3 Gramm Kokain und 10 Gramm synthetische Cathinone dabei. Auch Medikamente wie 60 Tabletten Diazepam und fünf Tabletten Bromazolam wurden beschlagnahmt.

Zusätzlich entdeckten die Zöllner sogenannte neue psychoaktive Stoffe. Das waren 50 Gramm 2-MMC, 37,6 Gramm NEP und 1,2 Gramm Phen-F. Auch kleine Papierstückchen, sogenannte Blotter, waren dabei: sieben Stück mit 1S-LSD und fünf mit 4-AcO-MET.

Insgesamt wurden 13 Strafverfahren eingeleitet. Neun davon betreffen das Betäubungsmittelgesetz, vier weitere das Gesetz für neue psychoaktive Stoffe. Die Ermittler prüfen nun, ob die Empfänger die Drogen nur für sich selbst bestellt haben oder ob sie gewerbsmäßig mit den Stoffen handeln. In solchen Fällen übernimmt das Zollfahndungsamt München die weiteren Ermittlungen.

Ob und inwieweit sich die Beteiligten strafbar gemacht haben, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung. Die Ermittlungen dauern an.

Quelle: Hauptzollamt Regensburg – zur Originalmeldung

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