Oppenau: Neue Regeln für Grillhütte auf der Kleinebene
Die Grillhütte auf der Kleinebene (Ortenaukreis, Baden-Württemberg) ist ein beliebter Ort für Familienfeste oder Treffen von Vereinen. Die Hütte liegt oberhalb von Oppenau, direkt an Wiesen und Wanderwegen. Es gibt dort einen gemauerten Grill mit Rost, vier Tische und Bänke sowie einen Spielplatz für Kinder.
Weil es in der Vergangenheit Probleme gab und Grillverbote bei Waldbrandgefahr ignoriert wurden, gibt es seit 2024 eine wichtige Änderung: Die Grillstelle ist jetzt mit einem Schloss gesichert. Wer dort grillen will, muss die Hütte vorher reservieren. Das kann eine volljährige Person entweder schriftlich oder per Telefon erledigen. Dafür werden der Name, die Adresse und eine Telefonnummer benötigt.
Für den Schlüssel muss man eine Kaution von 100 Euro in bar hinterlegen. Das Geld gibt man am Tag vor der Nutzung ab und bekommt es zurück, wenn man den Schlüssel am Tag nach dem Fest wieder abgibt. Die Stadt vergibt die Termine vorrangig an die Einwohner von Oppenau, aber auch Leute von auswärts dürfen kurzfristig anfragen.
Die Nutzer müssen einige Regeln beachten: Strom, Wasser und Toiletten gibt es an der Hütte nicht. Die Holzkohle muss man selbst mitbringen. Es ist streng verboten, außerhalb der Grillstelle Feuer zu machen oder eigene Grills mitzubringen. Auch das Grillen mit Holz ist nicht erlaubt. Die Asche darf nicht in die Mülltonnen vor Ort geworfen werden, sondern muss wieder mitgenommen werden. Zudem muss jeder einen Eimer mit Wasser zum Löschen dabeihaben. Wasser kann an der Wassertretstelle geholt werden, aber Geschirr spülen ist dort verboten. Zelten und das Betreten der Felder auf dem Gelände ist ebenfalls untersagt.
Die Kosten für die Nutzung hängen von der Zeit und dem Wochentag ab. Von Montag bis Freitag ist die Hütte zwischen 8 und 17 Uhr kostenlos. Danach sowie an Wochenenden und Feiertagen fallen Gebühren an: Bis zu vier Stunden kosten 10 Euro, bis zu acht Stunden 20 Euro und eine ganztägige Nutzung 30 Euro. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn es eine interne Veranstaltung der Einrichtung ist.
Sollte die Stadt die Nutzung kurzfristig untersagen, zum Beispiel wegen hoher Waldbrandgefahr, wird die Gebühr erstattet. Wer selbst absagt, kann dies bis 48 Stunden vor dem Termin kostenlos tun. Danach muss die Gebühr bezahlt werden.
Die Anfahrt erfolgt aus Oberkirch über die B28 bis zum Ortseingang Oppenau, dann links in die Ziegelhüttenstraße, weiter über die Jahnstraße, Friedenstraße und den Burgerwald. An der Kästehalde folgt man dann der Beschilderung zur Kleinebene. Wer aus Oppenau kommt, fährt über die B28 Richtung Oberkirch, passiert den Kreisverkehr und biegt kurz vor dem Ortsausgang rechts in die Ziegelhüttenstraße ein.
Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung