Oppenau: Neue Regeln für Grillhütte auf der Kleinebene
Die Grillhütte der Stadt Oppenau (Ortenaukreis, Baden-Württemberg) auf der Kleinebene ist ein beliebter Ort für Familien- und Vereinsfeste. Die Hütte liegt oberhalb der Stadt, direkt an Wiesen und Wanderwegen. Es gibt dort einen gemauerten Grill mit Rost, vier Tische und Bänke sowie einen Spielplatz für Kinder. Wer die Anlage nutzen will, muss nun aber aufpassen: Seit 2024 ist die Grillstelle mit einem Schloss gesichert.
Der Grund für die Absperrung sind Vorfälle aus der Vergangenheit. Manche Nutzer haben sich nicht an die Grillverbote gehalten, wenn die Gefahr von Waldbränden zu groß war. Deshalb ist die Hütte jetzt nur noch mit einer Reservierung zugänglich. Eine volljährige Person kann die Hütte telefonisch oder schriftlich buchen. Dafür werden Name, Adresse und Telefonnummer benötigt.
Für den Schlüssel muss man eine Barkaution von 100 Euro hinterlegen. Das Geld gibt man am Tag vor der Nutzung ab und bekommt es nach der Rückgabe des Schlüssels wieder zurück. Vorrangig bekommen Einwohner aus Oppenau die Hütte zugeteilt, Auswärtige können aber kurzfristig anfragen.
Die Kosten für die Nutzung hängen von der Zeit und dem Wochentag ab. Von Montag bis Freitag ist die Hütte zwischen 8 und 17 Uhr kostenlos. Abends sowie an Wochenenden und Feiertagen kostet es Geld: Bis zu vier Stunden Nutzung kosten 10 Euro, bis zu acht Stunden 20 Euro und eine Ganztagesnutzung 30 Euro. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn sie dort eine interne Veranstaltung machen.
Es gibt wichtige Regeln für die Nutzer: Strom, Wasser und Toiletten fehlen vor Ort. Die Holzkohle muss man selbst mitbringen. Es ist streng verboten, eigene Grills mitzubringen oder außerhalb der festen Grillstelle Feuer zu machen. Auch Grillen auf Holz ist nicht erlaubt. Wer grillt, muss einen Eimer mit Wasser zum Löschen dabei haben. Das Wasser kann an der Wassertretstelle geholt werden, aber Geschirr spülen ist dort verboten.
Die Asche darf nicht in die Mülleimer auf der Kleinebene geworfen werden, sondern muss wieder mitgenommen werden. Der Platz muss sauber hinterlassen werden. Zelten und das Betreten der landwirtschaftlichen Flächen ist verboten. Wenn die Stadt die Nutzung wegen Waldbrandgefahr kurzfristig absagt, wird die Gebühr erstattet. Wer selbst storniert, muss dies bis 48 Stunden vor dem Termin tun, sonst wird die Gebühr fällig.
Die Anreise aus Oberkirch führt über die B28 bis zum Ortseingang Oppenau, dann links in die Ziegelhüttenstraße, weiter über die Jahnstraße, Friedenstraße und den Burgerwald. An der Kästehalde folgt man dann der Beschilderung zur Kleinebene. Wer aus Oppenau kommt, fährt Richtung Oberkirch, passiert den Kreisverkehr und biegt kurz vor dem Ortsausgang rechts in die Ziegelhüttenstraße ein.
Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung