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Oppenau: Neue Regeln für Grillhütte auf der Kleinebene

Copyright und Urheber siehe Oppenau

Wer in Oppenau auf der Kleinebene grillen möchte, muss nun mehr beachten. Seit 2024 gibt es ein Schloss an der Hütte und neue Gebühren.

Die Grillhütte auf der Kleinebene (Oppenau, Ortenaukreis) ist ein beliebter Treffpunkt für Familien und Vereine. Die Anlage liegt oberhalb der Stadt und bietet neben dem Grillplatz auch einen Kinderspielplatz sowie Wanderwege im angrenzenden Wald. Vor der Hütte stehen vier Tische mit Bänken und ein gemauerter Grill mit Rost bereit.

Weil in der Vergangenheit Grillverbote bei Waldbrandgefahr ignoriert wurden, hat die Stadt reagiert. Seit 2024 ist die Grillstelle mit einem Schloss gesichert. Wer die Hütte nutzen will, muss sie nun vorab reservieren. Das geht telefonisch oder schriftlich durch eine volljährige Person. Dafür müssen Name, Anschrift und Telefonnummer angegeben werden.

Für den Schlüssel ist eine Barkaution von 100 Euro nötig. Diese muss am Tag vor der Anmietung hinterlegt werden und wird nach der Rückgabe des Schlüssels wieder ausgezahlt. Die Stadt vergibt die Termine vorrangig an Einwohner von Oppenau, Auswärtige können aber kurzfristig anfragen.

Die Kosten für die Nutzung hängen von der Zeit und dem Wochentag ab. Von Montag bis Freitag ist die Hütte zwischen 8 und 17 Uhr kostenlos. In der Zeit von 17 bis 22 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen (8 bis 22 Uhr) fallen Gebühren an. Diese liegen je nach Dauer zwischen 10 Euro (bis 4 Stunden) und 30 Euro (ganztägig). Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn die gesamte Einrichtung eine interne Feier macht.

Es gibt strikte Regeln für den Aufenthalt: Strom, Wasser und Toiletten fehlen vor Ort. Holzkohle muss selbst mitgebracht werden. Grillen auf Holz oder die Nutzung eigener Grills ist verboten. Wer dort grillt, muss einen Eimer zum Löschen dabei haben. Wasser kann an der Wassertretstelle geholt werden, dort Geschirr zu spülen ist jedoch verboten. Asche darf nicht in die Mülleimer geworfen werden, sondern muss wieder mitgenommen werden. Zelten und das Betreten von landwirtschaftlichen Flächen ist untersagt.

Sollte die Stadt die Nutzung kurzfristig wegen Waldbrandgefahr absagen, wird die Gebühr erstattet. Wer selbst storniert, kann dies bis 48 Stunden vor dem Termin kostenlos tun. Danach bleibt die Gebühr fällig.

Die Anreise erfolgt aus Oberkirch über die B28, dann über die Ziegelhüttenstraße, Jahnstraße, Friedenstraße und den Burgerwald bis zur Beschilderung Kleinebene. Wer bereits in Oppenau ist, folgt der B28 Richtung Oberkirch, passiert den Kreisverkehr und biegt kurz vor dem Ortsausgang rechts in die Ziegelhüttenstraße ein.

Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung

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