Oppenau: Neue Regeln für die Grillhütte Kleinebene
Die Grillhütte auf der Kleinebene (Oppenau, Baden-Württemberg) ist ein beliebter Ort für Familien- und Vereinsfeste. Es gibt dort einen gemauerten Grill mit Rost, vier Tische mit Bänken und einen Spielplatz für Kinder. Doch wer dort feiern will, muss sich an neue Regeln halten.
Seit 2024 ist die Grillstelle mit einem Schloss gesichert. Der Grund dafür sind Vorfälle in der Vergangenheit und Leute, die Grillverbote bei Waldbrandgefahr ignoriert haben. Wer den Grill jetzt nutzen möchte, muss vorher eine Reservierung vornehmen. Das kann eine volljährige Person entweder schriftlich oder per Telefon erledigen. Dabei müssen Name, Anschrift und Telefonnummer angegeben werden.
Für den Schlüssel ist eine Kaution von 100 Euro in bar nötig. Diese muss am Tag vor der Anmietung hinterlegt werden und gibt es nach der Rückgabe des Schlüssels wieder zurück. Die Stadt gibt den Vorzug bei der Vergabe an Einwohner aus Oppenau, aber auch Auswärtige dürfen kurzfristig anfragen.
Die Kosten hängen von der Zeit ab. Von Montag bis Freitag ist die Hütte zwischen 8 und 17 Uhr kostenlos. Wer sie abends (bis 22 Uhr) oder am Wochenende und an Feiertagen nutzt, muss zahlen. Bis zu vier Stunden kosten 10 Euro, bis zu acht Stunden 20 Euro und eine ganztägige Nutzung 30 Euro. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn es eine interne Veranstaltung ist.
Es gibt wichtige Verbote: Eigene Grills sind nicht erlaubt und es darf nicht auf Holz gegrillt werden. Auch Lagerfeuer außerhalb der Grillstelle sind verboten. Die Holzkohle muss man selbst mitbringen. Die Asche darf nicht in den Mülleimer vor Ort geworfen werden, sondern muss wieder mitgenommen werden. Zudem ist das Zelten und das Betreten der landwirtschaftlichen Flächen verboten.
Da es an der Hütte kein Wasser und keinen Strom gibt, müssen Nutzer einen Eimer zum Löschen mitbringen. Wasser kann an der Wassertretstelle geholt werden, aber Geschirrspülen ist dort streng verboten. Wenn die Stadt die Nutzung wegen Waldbrandgefahr kurzfristig absagt, bekommt man die Gebühr zurück. Wer selbst storniert, muss dies bis 48 Stunden vor dem Termin tun, sonst wird die Gebühr fällig.
Die Anfahrt führt aus Oberkirch über die B28, die Ziegelhüttenstraße, die Jahnstraße, die Friedenstraße und den Burgerwald bis zur Beschilderung Kleinebene. Über Oppenau fährt man ebenfalls über die B28 und biegt kurz vor dem Ortsausgang rechts in die Ziegelhüttenstraße ein.
Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung