Oppenau: Neue Regeln für Grillhütte auf der Kleinebene
Die Grillhütte auf der Kleinebene (Oppenau, Ortenaukreis) ist ein beliebter Ort für Familien- und Vereinsfeste. Es gibt dort einen gemauerten Grill mit Rost, vier Tische und Bänke sowie einen Spielplatz für Kinder. Doch wer dort feiern will, muss sich an neue Regeln halten.
Weil in der Vergangenheit Grillverbote bei Waldbrandgefahr ignoriert wurden, hat die Stadt die Grillstelle seit 2024 mit einem Schloss gesichert. Wer den Grill nutzen möchte, muss ihn vorher reservieren. Das kann eine volljährige Person entweder schriftlich oder per Telefon erledigen. Dafür werden Name, Anschrift und Telefonnummer benötigt.
Für den Schlüssel muss man eine Kaution von 100 Euro in bar hinterlegen. Diese wird am Tag vor der Nutzung abgegeben und nach der Rückgabe des Schlüssels wieder zurückerstattet. Die Stadt vergibt die Hütte vor allem an Einwohner aus Oppenau, Auswärtige können aber kurzfristig anfragen.
Die Kosten für die Nutzung hängen von der Zeit ab. Von Montag bis Freitag ist die Hütte zwischen 8 und 17 Uhr kostenlos. Wer sie abends oder am Wochenende und an Feiertagen nutzt, muss bezahlen. Für bis zu vier Stunden kostet es 10 Euro, bis zu acht Stunden 20 Euro und eine ganztägige Nutzung 30 Euro. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn es eine interne Veranstaltung der Einrichtung ist.
Es gibt wichtige Verbote: Nur der gemauerte Grill darf genutzt werden. Eigene Grills oder Lagerfeuer im Wald sind streng verboten. Auch das Grillen mit Holz ist nicht erlaubt; die Holzkohle muss man selbst mitbringen. Zudem darf auf dem Gelände nicht gezeltet werden und die landwirtschaftlichen Wiesen dürfen nicht betreten werden.
Da es an der Hütte kein Strom, kein Wasser und keine Toilette gibt, müssen Nutzer vorsorgen. Besonders wichtig ist ein Eimer mit Wasser zum Löschen, um Waldbrände zu verhindern. Das Wasser kann an der Wassertretstelle geholt werden, dort ist das Geschirrspülen jedoch verboten. Die Asche muss wieder mitgenommen werden und darf nicht in die Mülltonnen vor Ort geworfen werden.
Sollte die Stadt die Nutzung wegen Waldbrandgefahr kurzfristig absagen, wird die Gebühr erstattet. Wer selbst absagt, kann dies bis 48 Stunden vor dem Termin kostenlos tun. Danach wird die Gebühr fällig.
Die Anfahrt führt aus Richtung Oberkirch über die B28 in die Ziegelhüttenstraße, dann über die Jahnstraße, Friedenstraße und den Burgerwald bis zur Beschilderung Kleinebene. Wer aus Oppenau kommt, folgt der B28 Richtung Oberkirch und biegt kurz vor dem Ortsausgang rechts in die Ziegelhüttenstraße ein.
Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung