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Oppenau: Neue Regeln für Grillhütte auf der Kleinebene

Copyright und Urheber siehe Oppenau

Wer in Oppenau auf der Kleinebene grillen möchte, muss nun einen Schlüssel leihen. Die Stadt führt neue Regeln und Gebühren ein, um Waldbrände zu verhindern.

Die Grillhütte auf der Kleinebene (Oppenau, Ortenaukreis) ist ein beliebter Ort für Familien- und Vereinsfeste. Es gibt dort einen gemauerten Grill mit Rost sowie vier Tische mit Bänken. Direkt daneben liegen Wiesen, ein Wald mit Wanderwegen und ein Spielplatz für Kinder.

Weil es in der Vergangenheit Probleme gab und Grillverbote bei Waldbrandgefahr ignoriert wurden, hat die Stadt gehandelt. Seit 2024 ist die Grillstelle mit einem Schloss gesichert. Wer dort grillen will, muss die Hütte vorher reservieren. Das kann eine volljährige Person entweder schriftlich oder per Telefon erledigen. Dafür werden Name, Anschrift und Telefonnummer benötigt.

Für den Schlüssel muss man eine Kaution von 100 Euro in bar hinterlegen. Das passiert am Tag vor der Nutzung. Wenn der Schlüssel am Tag nach dem Grillfest zurückgegeben wird, bekommt man das Geld wieder zurück.

Die Stadt bevorzugt bei der Vergabe Einwohner aus Oppenau, aber auch Auswärtige dürfen anfragen. Wichtig für die Planung: Es gibt vor Ort weder Strom noch Wasser oder eine Toilette. Die Holzkohle muss man selbst mitbringen. Grillen auf Holz oder die Nutzung von eigenen Grills ist streng verboten. Auch Lagerfeuer außerhalb der festen Grillstelle sind nicht erlaubt.

Um die Natur zu schützen, gibt es klare Regeln für den Abtransport. Aschereste dürfen nicht in die Mülleimer vor Ort geworfen werden, sondern müssen wieder mitgenommen werden. Der Platz muss sauber hinterlassen werden. Zudem muss jeder Nutzer einen Eimer mit Wasser zum Löschen dabeihaben. Wasser kann an der Wassertretstelle geholt werden, wobei das Geschirrspülen dort verboten ist. Das Zelten und das Betreten von landwirtschaftlichen Flächen ist ebenfalls untersagt.

Die Kosten hängen von der Zeit und dem Wochentag ab. Von Montag bis Freitag ist die Nutzung zwischen 8 und 17 Uhr kostenlos. Ab 17 Uhr bis 22 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen fallen Gebühren an: Bis zu vier Stunden kosten 10 Euro, bis zu acht Stunden 20 Euro und eine ganztägige Nutzung 30 Euro. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn es eine interne Veranstaltung der gesamten Einrichtung ist.

Sollte die Stadt die Nutzung kurzfristig untersagen, zum Beispiel wegen hoher Waldbrandgefahr, werden die Nutzer informiert und die Gebühr erstattet. Wer selbst absagt, kann dies bis 48 Stunden vor dem Termin kostenlos tun. Danach wird die Gebühr fällig.

Die Anreise erfolgt aus Oberkirch über die B28, dann über die Ziegelhüttenstraße, Jahnstraße, Friedenstraße und den Burgerwald bis zur Beschilderung Kleinebene. Wer bereits in Oppenau ist, fährt über die B28 Richtung Oberkirch, passiert den Kreisverkehr und biegt kurz vor dem Ortsausgang rechts in die Ziegelhüttenstraße ein.

Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung

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