Oppenau: Neue Regeln für die Grillhütte Kleinebene
Die Grillhütte auf der Kleinebene (Oppenau, Ortenaukreis) ist ein beliebter Ort für Familienfeste und Vereine. Es gibt dort einen gemauerten Grill mit Rost, vier Tische und Bänke sowie einen Spielplatz für Kinder. Doch wer dort feiern will, muss sich an neue Regeln halten.
Weil in der Vergangenheit Grillverbote bei Waldbrandgefahr ignoriert wurden, ist die Grillstelle seit 2024 mit einem Schloss gesichert. Wer den Grill nutzen möchte, muss ihn vorher reservieren. Das geht telefonisch oder schriftlich. Wichtig ist, dass die Person volljährig ist und Name, Adresse sowie Telefonnummer angibt.
Für den Schlüssel muss man eine Kaution von 100 Euro in bar hinterlegen. Das Geld gibt man am Tag vor der Nutzung ab und bekommt es zurück, wenn man den Schlüssel am Tag nach dem Fest wieder abgibt. Die Hütte wird vor allem an Leute aus Oppenau vergeben, Auswärtige können aber kurzfristig anfragen.
Die Stadt stellt nur den Platz zur Verfügung. Es gibt dort weder Strom noch Wasser oder eine Toilette. Die Holzkohle muss man selbst mitbringen. Ganz wichtig: Nur der gemauerte Grill darf genutzt werden. Eigene Grills oder Lagerfeuer im Wald sind streng verboten. Auch das Grillen mit Holz ist nicht erlaubt.
Um Brände zu verhindern, muss jeder Nutzer einen Eimer mit Wasser dabei haben. Das Wasser kann an der Wassertretstelle geholt werden, aber Geschirr spülen ist dort verboten. Die Asche darf nicht in die Mülleimer vor Ort geworfen werden, sondern muss wieder mit nach Hause genommen werden. Wer auf den landwirtschaftlichen Wiesen läuft oder auf dem Gelände zeltet, macht sich ebenfalls strafbar.
Die Kosten hängen von der Zeit ab. Von Montag bis Freitag ist die Hütte zwischen 8 und 17 Uhr kostenlos. Danach sowie an Wochenenden und Feiertagen kostet es Geld: Bis zu vier Stunden kosten 10 Euro, bis zu acht Stunden 20 Euro und eine ganztägige Nutzung 30 Euro. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn es eine interne Veranstaltung ist.
Sollte die Stadt die Nutzung wegen Waldbrandgefahr kurzfristig absagen, bekommt man die Gebühr zurück. Wer selbst absagt, muss das bis spätestens 48 Stunden vor dem Termin tun, sonst bleibt er auf den Kosten sitzen.
Die Anreise aus Oberkirch erfolgt über die B28 bis zum Ortseingang Oppenau, dann links in die Ziegelhüttenstraße, weiter über die Jahnstraße, Friedenstraße und den Burgerwald. An der Kästehalde folgt man dann der Beschilderung zur Kleinebene.
Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung