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Oppenau: Neue Regeln für die Grillhütte Kleinebene

Copyright und Urheber siehe Oppenau

Wer in Oppenau auf der Kleinebene grillen möchte, muss nun einen Schlüssel leihen. Die Stadt führt neue Regeln und Gebühren ein, um Waldbrände zu verhindern.

Die Grillhütte auf der Kleinebene (Oppenau, Baden-Württemberg) ist ein beliebter Ort für Familien- und Vereinsfeste. Es gibt dort einen gemauerten Grill mit Rost sowie vier Tische mit Sitzbänken. Direkt daneben liegt ein Kinderspielplatz und es gibt Wanderwege im Wald.

Weil es in der Vergangenheit Probleme gab und Grillverbote bei Waldbrandgefahr ignoriert wurden, hat die Stadt gehandelt. Seit 2024 ist die Grillstelle mit einem Schloss gesichert. Wer dort grillen will, muss die Hütte vorher reservieren. Das kann eine volljährige Person entweder anrufen oder schreiben. Dafür werden Name, Adresse und Telefonnummer benötigt.

Für den Schlüssel muss man eine Kaution von 100 Euro in bar hinterlegen. Das Geld gibt man am Tag vor der Nutzung ab und bekommt es zurück, wenn man den Schlüssel am Tag danach wieder abgibt. Die Hütte wird vor allem an Leute aus Oppenau vergeben, Auswärtige können aber kurzfristig anfragen.

Die Nutzung ist unter der Woche von 8 bis 17 Uhr kostenlos. Wer die Hütte abends oder am Wochenende und an Feiertagen nutzen möchte, muss bezahlen. Die Gebühren liegen je nach Dauer zwischen 10 und 30 Euro. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn sie eine interne Veranstaltung machen.

Es gibt wichtige Regeln für die Nutzer: Strom, Wasser und Toiletten fehlen vor Ort. Holzkohle muss man selbst mitbringen. Das Grillen auf Holz oder mit eigenen Grills ist verboten, ebenso wie Lagerfeuer außerhalb der Grillstelle. Die Asche darf nicht in den Mülleimer, sondern muss wieder mitgenommen werden. Zudem muss jeder einen Eimer Wasser zum Löschen dabei haben. Wasser kann an der Wassertretstelle geholt werden, aber Geschirr spülen ist dort verboten.

Wer storniert, muss dies bis 48 Stunden vor dem Termin tun, sonst wird die Gebühr fällig. Wenn die Stadt die Nutzung wegen Waldbrandgefahr kurzfristig verbietet, bekommen die Nutzer ihr Geld zurück. Das Betreten von Äckern und Wiesen sowie das Zelten auf dem Gelände ist untersagt.

Die Anfahrt führt aus Oberkirch über die B28, die Ziegelhüttenstraße, Jahnstraße, Friedenstraße und den Burgerwald bis zur Beschilderung Kleinebene. Wer aus Oppenau kommt, fährt Richtung Oberkirch, über den Kreisverkehr und dann ebenfalls in die Ziegelhüttenstraße.

Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung

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