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Oppenau: Neue Regeln für Grillhütte auf der Kleinebene

Copyright und Urheber siehe Oppenau

Wer in Oppenau auf der Kleinebene grillen möchte, muss nun mehr beachten. Seit 2024 gibt es neue Regeln für die Nutzung der städtischen Grillhütte.

Die Grillhütte auf der Kleinebene (Oppenau, Baden-Württemberg) ist ein beliebter Ort für Familienfeste oder Treffen von Vereinen. Die Hütte liegt oberhalb der Stadt, direkt an Wiesen und Wanderwegen. Es gibt dort einen Spielplatz für Kinder, vier Tische mit Bänken und einen gemauerten Grill mit Rost.

Weil es in der Vergangenheit Probleme gab und Grillverbote bei Waldbrandgefahr ignoriert wurden, hat die Stadt die Regeln verschärft. Seit 2024 ist die Grillstelle mit einem Schloss gesichert. Wer den Grill nutzen will, muss die Hütte vorher reservieren. Das kann eine volljährige Person entweder schriftlich oder per Telefon erledigen. Dabei müssen Name, Anschrift und Telefonnummer angegeben werden.

Für den Schlüssel muss man eine Kaution von 100 Euro in bar bezahlen. Das Geld hinterlegt man am Tag vor der Nutzung und bekommt es zurück, wenn man den Schlüssel am Tag danach wieder abgibt. Vorrangig bekommen Einwohner aus Oppenau die Hütte, aber auch Leute von außerhalb können anfragen.

Die Nutzung kostet je nach Dauer zwischen 10 und 30 Euro. Wer unter der Woche von 8 bis 17 Uhr kommt, grillt kostenlos. Am Wochenende und an Feiertagen sowie abends unter der Woche fällt die Gebühr an. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn es eine interne Veranstaltung der Einrichtung ist. Wer stornieren will, muss das bis spätestens 48 Stunden vorher tun, sonst wird die Gebühr fällig.

Es gibt wichtige Verbote vor Ort: Strom, Wasser und Toiletten fehlen komplett. Man darf nur den festen Grill nutzen. Eigene Grills oder Lagerfeuer im Wald sind streng verboten. Auch das Zelten oder das Betreten der landwirtschaftlichen Flächen ist nicht erlaubt. Die Holzkohle muss man selbst mitbringen und die Asche wieder mitnehmen, da sie nicht in die Mülleimer darf.

Um Brände zu verhindern, muss jeder Nutzer einen Eimer mit Wasser dabei haben. Wasser kann an der Wassertretstelle geholt werden, dort darf man aber nicht Geschirr spülen. Wenn die Waldbrandgefahr zu hoch ist, kann die Stadt die Nutzung kurzfristig verbieten. In diesem Fall wird das Geld erstattet.

Die Anreise führt aus Oberkirch über die B28, die Ziegelhüttenstraße, die Jahnstraße, die Friedenstraße und den Burgerwald bis zur Beschilderung Kleinebene. Wer aus Oppenau kommt, fährt ebenfalls über die B28 Richtung Oberkirch und biegt kurz vor dem Ortsausgang rechts in die Ziegelhüttenstraße ein.

Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung

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