Oppenau: Neue Regeln für Grillhütte auf der Kleinebene
Die Grillhütte auf der Kleinebene (Oppenau, Baden-Württemberg) ist ein beliebter Ort für Familienfeiern und Vereine. Es gibt dort einen gemauerten Grill mit Rost, vier Tische mit Bänken und einen Spielplatz für Kinder. Doch in der Vergangenheit gab es Probleme: Manche haben Grillverbote bei hoher Waldbrandgefahr einfach ignoriert.
Deshalb hat die Stadt seit 2024 ein Schloss an der Grillstelle angebracht. Wer dort feiern möchte, muss die Hütte nun vorher reservieren. Das geht telefonisch oder schriftlich. Man muss dabei seinen Namen, die Adresse und eine Telefonnummer angeben. Die Vergabe erfolgt vorrangig an die Einwohner von Oppenau, Gäste von außerhalb können aber kurzfristig anfragen.
Für den Schlüssel muss man eine Kaution von 100 Euro in bar hinterlegen. Das Geld gibt man am Tag vor der Nutzung ab und bekommt es nach der Rückgabe des Schlüssels wieder zurück. Wer die Reservierung absagt, hat dafür 48 Stunden Zeit, sonst wird die Gebühr fällig.
Die Kosten für die Nutzung hängen von der Zeit ab. Unter der Woche ist es von 8 bis 17 Uhr kostenlos. Abends sowie an Wochenenden und Feiertagen kostet es Geld: Bis zu vier Stunden Nutzung kosten 10 Euro, bis zu acht Stunden 20 Euro und eine Ganztagesnutzung 30 Euro. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn es eine interne Veranstaltung ist.
Die Nutzer müssen einiges beachten: Strom, Wasser und Toiletten gibt es nicht. Holzkohle muss man selbst mitbringen. Grillen auf Holz oder mit eigenen Grills ist streng verboten. Auch Zelten oder das Betreten der landwirtschaftlichen Flächen ist nicht erlaubt. Damit kein Feuer ausbricht, muss jeder einen Eimer oder einen anderen Behälter zum Löschen dabei haben. Wasser kann man an der Wassertretstelle holen, dort darf man aber nicht abwaschen.
Am Ende muss der Platz sauber hinterlassen werden. Müll muss mitgenommen oder in die vorhandenen Behälter geworfen werden. Die Aschereste vom Grill dürfen auf keinen Fall in den Mülleimern der Kleinebene landen, sondern müssen ebenfalls wieder mitgenommen werden.
Wenn die Stadt die Nutzung wegen Waldbrandgefahr kurzfristig verbietet, werden die Nutzer informiert und die Gebühr erstattet. Die Anfahrt erfolgt über die Ziegelhüttenstraße, Jahnstraße, Friedenstraße und den Burgerwald bis zur Beschilderung Kleinebene.
Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung