Oppenau: Neue Regeln für Grillhütte auf der Kleinebene
Die Grillhütte auf der Kleinebene (Oppenau, Baden-Württemberg) ist ein beliebter Ort für Familienfeste und Vereine. Es gibt dort einen gemauerten Grill mit Rost, vier Tische mit Bänken und einen Spielplatz für Kinder. Doch weil sich in der Vergangenheit einige Leute nicht an die Grillverbote bei Waldbrandgefahr gehalten haben, gibt es seit 2024 eine wichtige Änderung: Die Grillstelle ist jetzt mit einem Schloss gesichert.
Wer dort grillen will, muss die Hütte vorher reservieren. Das geht telefonisch oder schriftlich. Man muss dabei seinen Namen, die Adresse und eine Telefonnummer angeben. Die Stadt gibt vorrangig den eigenen Einwohnern aus Oppenau den Vorzug, aber auch Leute von außerhalb können kurzfristig anfragen.
Für den Schlüssel muss man eine Barkaution von 100 Euro hinterlegen. Das Geld gibt man am Tag vor der Nutzung ab und bekommt es zurück, wenn man den Schlüssel am Tag nach dem Fest wieder abgibt.
Die Nutzung ist unter der Woche von 8 bis 17 Uhr kostenlos. Wer aber abends oder am Wochenende und an Feiertagen grillen möchte, muss bezahlen. Die Gebühren liegen je nach Dauer zwischen 10 und 30 Euro. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn es eine interne Veranstaltung ist. Wer absagt, muss das bis 48 Stunden vorher tun, sonst wird die Gebühr fällig.
Es gibt dabei strenge Regeln: Es gibt keinen Strom, kein Wasser und keine Toilette an der Hütte. Holzkohle muss man selbst mitbringen. Eigene Grills oder Lagerfeuer im Wald sind streng verboten. Wer grillt, muss einen Eimer Wasser zum Löschen dabei haben. Das Wasser kann man an der Wassertretstelle holen, aber Geschirr spülen ist dort verboten. Die Asche darf nicht in die Mülleimer auf der Kleinebene geworfen werden, sondern muss wieder mitgenommen werden. Zudem ist das Zelten und Betreten der landwirtschaftlichen Flächen auf dem Gelände untersagt.
Sollte die Stadt wegen hoher Waldbrandgefahr die Nutzung kurzfristig verbieten, werden die Nutzer informiert und die Gebühr zurückerstattet.
Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung