Oppenau: Neue Regeln für die Grillhütte Kleinebene
Die Grillhütte auf der Kleinebene (Oppenau, Baden-Württemberg) ist ein beliebter Ort für Familien- und Vereinsfeste. Es gibt dort einen gemauerten Grill mit Rost, vier Tische mit Bänken und einen Spielplatz für Kinder. Doch weil sich in der Vergangenheit einige Leute nicht an die Grillverbote bei Waldbrandgefahr gehalten haben, gibt es jetzt strengere Regeln.
Seit 2024 ist die Grillstelle mit einem Schloss gesichert. Wer den Grill nutzen will, muss ihn vorher reservieren. Das kann eine volljährige Person entweder schriftlich oder per Telefon erledigen. Dabei müssen Name, Anschrift und Telefonnummer angegeben werden. Vorrangig bekommen Einwohner aus Oppenau die Zusage, Gäste von außerhalb können kurzfristig anfragen.
Für den Schlüssel muss man eine Barkaution von 100 Euro hinterlegen. Das Geld gibt man am Tag vor der Anmietung ab und bekommt es am Tag nach der Nutzung wieder zurück. Wichtig ist: Es gibt an der Hütte weder Strom noch Wasser oder eine Toilette. Die Holzkohle muss man selbst mitbringen. Eigene Grills sind verboten, ebenso wie Lagerfeuer außerhalb der festen Grillstelle oder das Grillen mit Holz.
Die Stadt achtet streng auf die Sicherheit. Um Brände zu verhindern, muss jeder Nutzer einen Eimer mit Wasser dabei haben. Das Wasser kann an der Wassertretstelle geholt werden, wobei das Spülen von Geschirr dort verboten ist. Die Asche darf nicht in die Mülleimer geworfen werden, sondern muss wieder mit nach Hause genommen werden. Wer auf den landwirtschaftlichen Flächen läuft oder auf dem Gelände zeltet, handelt ebenfalls gegen die Regeln.
Die Kosten für die Nutzung hängen von der Zeit ab. Von Montag bis Freitag ist es zwischen 8 und 17 Uhr kostenlos. Danach sowie an Wochenenden und Feiertagen fallen Gebühren an: Bis zu vier Stunden kosten 10 Euro, bis zu acht Stunden 20 Euro und eine Ganztagesmiete kostet 30 Euro. Schulen und Kindergärten bezahlen nichts, wenn es sich um eine interne Veranstaltung handelt. Wer absagt, muss dies bis 48 Stunden vor dem Termin tun, sonst wird die Gebühr fällig.
Wenn die Stadt die Nutzung kurzfristig wegen Waldbrandgefahr untersagt, wird die Gebühr erstattet. Die Anfahrt erfolgt über die Ziegelhüttenstraße, die Jahnstraße, die Friedenstraße und den Burgerwald bis zur Beschilderung Kleinebene.
Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung