Oppenau: Neue Regeln für die Grillhütte Kleinebene
Die Grillhütte auf der Kleinebene (Oppenau, Baden-Württemberg) ist ein beliebter Ort für Familien- und Vereinsfeste. Es gibt dort einen gemauerten Grill mit Rost, vier Tische mit Bänken und einen Spielplatz für Kinder. Doch wer die Anlage nutzen möchte, muss sich nun an strengere Regeln halten.
Da in der Vergangenheit oft gegen Grillverbote bei Waldbrandgefahr verstoßen wurde, ist die Grillstelle seit 2024 mit einem Schloss gesichert. Das bedeutet: Ohne Reservierung kommt man nicht mehr an den Grill. Eine volljährige Person muss die Hütte entweder telefonisch oder schriftlich buchen und dabei Name, Adresse und Telefonnummer angeben.
Für den Schlüssel muss man eine Kaution von 100 Euro in bar hinterlegen. Das Geld gibt es zurück, wenn der Schlüssel am Tag nach der Nutzung wieder abgegeben wird. Der Schlüssel muss bereits am Vortag der Anmietung abgeholt werden.
Die Stadt bevorzugt bei der Vergabe die Einwohner von Oppenau, auch Auswärtige können aber kurzfristig anfragen. Wichtig für die Planung: Es gibt vor Ort weder Strom noch Wasser oder eine Toilette. Holzkohle muss man selbst mitbringen. Das Grillen mit eigenen Geräten oder das Machen von Lagerfeuern außerhalb der festen Grillstelle ist streng verboten. Auch Grillen mit Holz ist nicht erlaubt.
Um Brände zu verhindern, muss jeder Nutzer einen Eimer Wasser zum Löschen dabei haben. Wasser kann an der Wassertretstelle geholt werden, dort Geschirr zu spülen ist jedoch verboten. Die Asche vom Grill darf nicht in die Mülleimer geworfen werden, sondern muss wieder mit nach Hause genommen werden.
Die Kosten für die Nutzung hängen von der Zeit und dem Wochentag ab. Von Montag bis Freitag ist die Hütte zwischen 8 und 17 Uhr kostenlos. Wer danach oder am Wochenende und an Feiertagen grillen will, muss bezahlen. Die Gebühren liegen je nach Dauer zwischen 10 und 30 Euro. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn es eine interne Veranstaltung ist.
Wer absagen muss, sollte dies bis 48 Stunden vor dem Termin tun, sonst wird die Gebühr fällig. Die Stadt kann die Nutzung auch kurzfristig untersagen, wenn die Waldbrandgefahr zu hoch ist. In diesem Fall wird das Geld erstattet.
Zelten oder das Betreten der landwirtschaftlichen Flächen auf dem Gelände ist verboten. Die Anfahrt erfolgt über die Ziegelhüttenstraße, die Jahnstraße, die Friedenstraße und den Burgerwald bis zur Beschilderung Kleinebene.
Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung