Oppenau: Neue Regeln für Grillhütte auf der Kleinebene
Die Grillhütte auf der Kleinebene (Oppenau, Baden-Württemberg) ist ein beliebter Ort für Familien- und Vereinsfeste. Es gibt dort einen gemauerten Grill mit Rost, vier Tische mit Bänken und einen Spielplatz für Kinder. Doch in der Vergangenheit gab es Probleme: Grillverbote bei Waldbrandgefahr wurden ignoriert.
Deshalb ist die Grillstelle seit 2024 mit einem Schloss gesichert. Wer die Hütte nutzen will, muss sie vorher reservieren. Das kann eine volljährige Person entweder schriftlich oder per Telefon erledigen. Dafür müssen Name, Adresse und Telefonnummer angegeben werden.
Um an den Schlüssel zu kommen, muss man am Tag vor der Nutzung 100 Euro als Kaution in bar hinterlegen. Wenn der Schlüssel am nächsten Tag zurückgegeben wird, bekommt man das Geld wieder.
Die Stadt vergibt die Termine vor allem an die eigenen Einwohner aus Oppenau. Leute von außerhalb können zwar anfragen, haben aber weniger Priorität. Wichtig für die Planung: Es gibt vor Ort weder Strom noch Wasser oder eine Toilette. Holzkohle muss man selbst mitbringen. Das Grillen auf Holz oder mit eigenen Grills ist streng verboten. Auch Lagerfeuer außerhalb der festen Grillstelle sind nicht erlaubt.
Wer dort feiert, muss auf die Sicherheit achten. Ein Eimer Wasser zum Löschen muss dabei sein. Wasser kann man an der Wassertretstelle holen, aber Geschirrspülen ist dort verboten. Die Asche darf nicht in die Mülltonnen geworfen werden, sondern muss wieder mit nach Hause genommen werden. Der Platz muss sauber hinterlassen werden.
Die Kosten für die Nutzung sind gestaffelt: Von Montag bis Freitag ist die Hütte zwischen 8 und 17 Uhr kostenlos. In der Zeit von 17 bis 22 Uhr sowie am gesamten Wochenende und an Feiertagen kostet es Geld. Je nach Dauer liegt die Gebühr zwischen 10 und 30 Euro. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn es eine interne Veranstaltung ist.
Sollte die Stadt die Nutzung kurzfristig wegen Waldbrandgefahr absagen, wird die Gebühr zurückerstattet. Wer selbst absagt, muss dies bis spätestens 48 Stunden vor dem Termin tun, sonst bleibt er auf den Kosten sitzen. Zelten oder das Betreten der landwirtschaftlichen Flächen ist auf dem gesamten Gelände verboten.
Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung