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Oppenau: Neue Regeln für die Grillhütte Kleinebene

Copyright und Urheber siehe Oppenau

Wer in Oppenau auf der Kleinebene grillen möchte, muss sich nun an strengere Regeln halten. Die Stadt hat die Sicherheitsvorkehrungen verschärft.

Die Grillhütte auf der Kleinebene (Oppenau, Baden-Württemberg) ist ein beliebter Ort für Familien und Vereine. Es gibt dort einen gemauerten Grill mit Rost, vier Tische mit Bänken und einen Spielplatz für Kinder. Doch weil in der Vergangenheit oft gegen Grillverbote bei Waldbrandgefahr verstoßen wurde, gibt es seit 2024 eine wichtige Änderung: Die Grillstelle ist jetzt mit einem Schloss gesichert.

Wer die Hütte nutzen will, muss sie vorher reservieren. Das kann eine volljährige Person entweder telefonisch oder schriftlich erledigen. Dabei müssen Name, Adresse und Telefonnummer angegeben werden. Um an den Schlüssel zu kommen, muss man am Tag vor der Anmietung eine Barkaution von 100 Euro hinterlegen. Das Geld gibt es zurück, wenn der Schlüssel am Tag nach der Nutzung wieder abgegeben wird.

Die Stadt bevorzugt bei der Vergabe von Terminen die Einwohner aus Oppenau. Gäste von außerhalb können kurzfristig anfragen, ob noch etwas frei ist. Wichtig für die Planung: Es gibt vor Ort weder Strom noch Wasser oder eine Toilette. Die Holzkohle muss man selbst mitbringen. Das Grillen auf Holz oder die Nutzung von eigenen Grills ist streng verboten. Auch Lagerfeuer außerhalb der Grillstelle sind nicht erlaubt.

Um Brände zu verhindern, muss jeder Nutzer einen eigenen Eimer mit Wasser zum Löschen dabei haben. Wasser kann an der Wassertretstelle geholt werden, allerdings darf dort nicht darin gespült werden. Die Asche darf nicht in die Mülltonnen geworfen werden, sondern muss wieder mit nach Hause genommen werden. Der Platz muss sauber hinterlassen werden.

Die Kosten für die Nutzung hängen von der Zeit ab. Von Montag bis Freitag ist es zwischen 8 und 17 Uhr kostenlos. Ab 17 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen fallen Gebühren an: Bis zu vier Stunden kostet es 10 Euro, bis zu acht Stunden 20 Euro und für einen ganzen Tag 30 Euro. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn es sich um eine interne Veranstaltung handelt.

Wer einen Termin absagt, muss dies bis 48 Stunden vorher tun, damit die Gebühr nicht fällig wird. Wenn die Stadt die Nutzung kurzfristig untersagt – zum Beispiel wegen einer akuten Waldbrandgefahr –, wird das Geld erstattet. Zelten oder das Betreten der landwirtschaftlichen Flächen ist auf dem gesamten Gelände verboten.

Die Anfahrt erfolgt aus Richtung Oberkirch über die B28, die Ziegelhüttenstraße, Jahnstraße, Friedenstraße und den Burgerwald. An der Kästehalde folgt man dann der Beschilderung zur Kleinebene.

Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung

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