Oppenau: Neue Regeln für die Grillhütte Kleinebene
Die Grillhütte auf der Kleinebene in Oppenau (Ortenaukreis, Baden-Württemberg) ist ein beliebter Treffpunkt für Familien und Vereine. Es gibt dort einen gemauerten Grill mit Rost, vier Tische mit Bänken und einen Spielplatz für Kinder. Doch weil sich in der Vergangenheit einige nicht an die Grillverbote bei Waldbrandgefahr gehalten haben, gibt es seit 2024 eine wichtige Änderung: Die Grillstelle ist jetzt mit einem Schloss gesichert.
Wer den Grill nutzen will, muss ihn vorher reservieren. Das kann eine volljährige Person entweder telefonisch oder schriftlich erledigen. Dabei müssen Name, Adresse und Telefonnummer angegeben werden. Den Schlüssel bekommt man am Tag vor der Nutzung, muss dafür aber eine Kaution von 100 Euro in bar hinterlegen. Wenn der Schlüssel am Tag nach dem Termin zurückgegeben wird, gibt es das Geld wieder zurück.
Die Stadt bevorzugt bei der Vergabe der Termine die Einwohner von Oppenau. Gäste von außerhalb können aber kurzfristig anfragen, ob noch etwas frei ist. Wichtig für die Planung: Strom, Wasser und Toiletten gibt es an der Hütte nicht. Auch die Holzkohle muss man selbst mitbringen. Wer dort feiert, muss aufpassen: Grillen oder Lagerfeuer machen ist nur an der festen Grillstelle erlaubt. Eigene Grills sind streng verboten.
Um Brände zu verhindern, muss jeder Nutzer einen Eimer Wasser dabei haben. Das Wasser kann an der Wassertretstelle geholt werden, allerdings ist das Geschirrspülen dort verboten. Die Asche darf nicht in die Mülleimer vor Ort geworfen werden, sondern muss wieder mitgenommen werden. Wer die Fläche nicht sauber hinterlässt, riskiert Ärger. Zudem ist das Zelten und das Betreten der landwirtschaftlichen Wiesen verboten.
Die Kosten für die Nutzung hängen von der Uhrzeit und Dauer ab. Von Montag bis Freitag ist die Hütte zwischen 8 und 17 Uhr kostenlos. Danach sowie an Wochenenden und Feiertagen fallen Gebühren an: Bis zu vier Stunden kosten 10 Euro, bis zu acht Stunden 20 Euro und eine Ganztagesnutzung 30 Euro. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn es sich um eine interne Veranstaltung handelt.
Sollte die Stadt die Nutzung kurzfristig wegen Waldbrandgefahr absagen, wird die Gebühr erstattet. Wer selbst absagt, muss dies bis 48 Stunden vor dem Termin tun, damit keine Kosten anfallen.
Die Anfahrt erfolgt aus Oberkirch über die B28, dann links in die Ziegelhüttenstraße, weiter über die Jahnstraße, Friedenstraße und den Burgerwald bis zur Beschilderung Kleinebene. Wer aus Oppenau kommt, fährt über die B28 Richtung Oberkirch, passiert den Kreisverkehr und biegt kurz vor dem Ortsausgang rechts in die Ziegelhüttenstraße ab.
Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung