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Oppenau: Neue Regeln für die Grillhütte Kleinebene

Copyright und Urheber siehe Oppenau

Wer in Oppenau auf der Kleinebene grillen will, muss jetzt anders planen. Die Stadt hat die Regeln für die beliebte Hütte verschärft und führt ein Schloss sowie Kautionen ein.

Die Grillhütte auf der Kleinebene (Oppenau, Ortenaukreis) ist ein beliebter Ort für Familien- und Vereinsfeste. Es gibt dort einen gemauerten Grill mit Rost, vier Tische mit Bänken und einen Spielplatz für Kinder. Doch weil sich in der Vergangenheit einige Leute nicht an die Grillverbote bei Waldbrandgefahr gehalten haben, gibt es seit 2024 eine wichtige Änderung: Die Grillstelle ist jetzt mit einem Schloss gesichert.

Wer den Grill nutzen möchte, muss ihn vorher reservieren. Das kann eine volljährige Person entweder schriftlich oder per Telefon erledigen. Dabei müssen Name, Adresse und Telefonnummer angegeben werden. Um an den Schlüssel zu kommen, muss man am Tag vor der Anmietung eine Barkaution von 100 Euro hinterlegen. Wenn der Schlüssel am Tag nach der Nutzung zurückgegeben wird, bekommt man das Geld wieder zurück.

Die Stadt bevorzugt bei der Vergabe Einwohner aus Oppenau, aber auch Leute von außerhalb können kurzfristig anfragen. Wichtig für die Planung: Es gibt an der Hütte weder Strom noch Wasser oder eine Toilette. Die Holzkohle muss man selbst mitbringen. Andere Grills oder Lagerfeuer im Wald sind streng verboten. Wer grillt, muss zudem einen Eimer Wasser zum Löschen dabei haben. Wasser kann an der Wassertretstelle geholt werden, allerdings ist das Geschirrspülen dort verboten.

Die Kosten hängen von der Zeit ab. Von Montag bis Freitag ist die Hütte zwischen 8 und 17 Uhr kostenlos. Ab 17 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen fallen Gebühren an: Bis zu vier Stunden kosten 10 Euro, bis zu acht Stunden 20 Euro und eine Ganztagesmiete liegt bei 30 Euro. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn es sich um eine interne Veranstaltung handelt.

Wer einen Termin absagt, muss dies bis spätestens 48 Stunden vorher tun, damit die Gebühr erstattet wird. Wenn die Stadt die Nutzung kurzfristig wegen Waldbrandgefahr untersagt, wird das Geld ebenfalls zurückgezahlt. Zelten oder das Betreten der landwirtschaftlichen Flächen ist auf dem gesamten Gelände verboten. Die Nutzer müssen den Platz sauber hinterlassen und die Asche wieder mitnehmen, da sie nicht in die Mülltonnen vor Ort darf.

Die Anreise erfolgt aus Oberkirch über die B28, dann über die Ziegelhüttenstraße, Jahnstraße, Friedenstraße und den Burgerwald bis zur Beschilderung Kleinebene. Wer bereits in Oppenau ist, folgt der B28 Richtung Oberkirch und biegt kurz vor dem Ortsausgang rechts in die Ziegelhüttenstraße ein.

Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung

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