Oppenau: Neue Regeln für Grillhütte auf der Kleinebene
Die Grillhütte auf der Kleinebene (Oppenau, Baden-Württemberg) ist ein beliebter Ort für Familien- und Vereinsfeste. Es gibt dort einen gemauerten Grill, Tische, Bänke und einen Spielplatz. Doch in letzter Zeit gab es Probleme: Manche haben Grillverbote bei Waldbrandgefahr einfach ignoriert. Deshalb hat die Stadt seit 2024 ein Schloss an der Hütte angebracht.
Wer die Hütte nutzen will, muss sie jetzt vorher reservieren. Das geht telefonisch oder schriftlich. Man muss dabei seinen Namen, die Adresse und eine Telefonnummer angeben. Die Stadt gibt die Hütte vor allem an Einwohner aus Oppenau heraus. Leute von außerhalb können kurzfristig anfragen, ob noch etwas frei ist.
Beim Abholen des Schlüssels am Tag vor der Nutzung muss man eine Kaution von 100 Euro in bar hinterlegen. Wenn der Schlüssel am Tag nach dem Fest zurückgegeben wird, bekommt man das Geld wieder zurück.
Es gibt klare Regeln für den Aufenthalt: Strom, Wasser und Toiletten fehlen vor Ort. Holzkohle muss man selbst mitbringen. Verboten ist es, außerhalb der Grillstelle Feuer zu machen oder eigene Grills mitzubringen. Auch das Grillen mit Holz ist nicht erlaubt. Wer grillt, muss einen Eimer Wasser zum Löschen dabei haben. Wasser kann man an der Wassertretstelle holen, aber dort Geschirr zu spülen ist verboten. Die Asche darf nicht in die Mülleimer geworfen werden, sondern muss wieder mitgenommen werden.
Die Kosten hängen von der Zeit ab. Von Montag bis Freitag ist die Nutzung zwischen 8 und 17 Uhr kostenlos. Ab 17 Uhr bis 22 Uhr kostet es Geld. An Wochenenden und Feiertagen ist die Hütte von 8 bis 22 Uhr gebührenpflichtig. Die Preise liegen zwischen 10 Euro (bis 4 Stunden), 20 Euro (bis 8 Stunden) und 30 Euro für den ganzen Tag. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn sie eine interne Feier machen.
Wer absagt, muss dies bis 48 Stunden vor dem Termin tun, damit es kostenlos bleibt. Passiert dies später, wird die Gebühr trotzdem fällig. Wenn die Stadt die Nutzung kurzfristig untersagt, zum Beispiel wegen hoher Waldbrandgefahr, wird das Geld erstattet. Zelten oder das Betreten der landwirtschaftlichen Wiesen ist auf dem gesamten Gelände verboten.
Die Anfahrt erfolgt aus Oberkirch über die B28, dann links in die Ziegelhüttenstraße, weiter über die Jahnstraße, Friedenstraße und den Burgerwald. An der Kästehalde folgt man der Beschilderung zur Kleinebene.
Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung