Oppenau: Neue Regeln für Grillhütte auf der Kleinebene
Die Grillhütte auf der Kleinebene (Oppenau, Baden-Württemberg) ist ein beliebter Ort für Familienfeiern und Vereinstreffen. Es gibt dort einen gemauerten Grill mit Rost, vier Tische mit Bänken und einen Spielplatz für Kinder. Doch weil sich in der Vergangenheit einige Leute nicht an die Grillverbote bei Waldbrandgefahr gehalten haben, gibt es jetzt eine wichtige Änderung: Seit 2024 ist die Grillstelle mit einem Schloss gesichert.
Wer die Hütte nutzen will, muss sie nun vorher reservieren. Das kann eine volljährige Person entweder schriftlich oder per Telefon erledigen. Dabei müssen Name, Adresse und Telefonnummer angegeben werden. Um an den Schlüssel zu kommen, muss man am Tag vor der Nutzung 100 Euro als Kaution in bar hinterlegen. Wenn der Schlüssel am Tag nach dem Termin wieder abgegeben wird, bekommt man das Geld zurück.
Die Stadt gibt vorrangig Einwohnern aus Oppenau den Vorzug, auch wenn Auswärtige kurzfristig anfragen können. Wer dort feiert, muss wissen: Es gibt weder Strom noch Wasser oder eine Toilette. Die Holzkohle muss man selbst mitbringen. Ganz wichtig ist, dass nur der fest eingebaute Grill genutzt werden darf. Eigene Grills oder Lagerfeuer im Wald sind streng verboten. Auch Grillen auf Holz ist nicht erlaubt.
Damit es nicht zu Bränden kommt, muss jeder Nutzer einen Eimer Wasser zum Löschen dabei haben. Das Wasser kann an der Wassertretstelle geholt werden, allerdings darf man dort nicht abwaschen. Die Asche darf nicht in die Mülleimer vor Ort geworfen werden, sondern muss wieder mit nach Hause genommen werden. Wer die Fläche nicht sauber hinterlässt, riskiert Ärger. Zudem ist das Zelten und das Betreten der landwirtschaftlichen Wiesen verboten.
Die Kosten für die Nutzung hängen von der Uhrzeit und der Dauer ab. Von Montag bis Freitag ist die Hütte zwischen 8 und 17 Uhr kostenlos. Danach sowie an Wochenenden und Feiertagen fällt eine Gebühr an: Bis zu vier Stunden kostet es 10 Euro, bis zu acht Stunden 20 Euro und eine Tagesnutzung 30 Euro. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn es sich um eine interne Veranstaltung handelt.
Sollte die Stadt die Nutzung kurzfristig absagen, zum Beispiel wegen einer akuten Waldbrandgefahr, wird die Gebühr erstattet. Wer selbst absagt, muss dies bis spätestens 48 Stunden vor dem Termin tun, damit die Reservierung kostenfrei bleibt. Danach wird die Gebühr fällig.
Die Anreise erfolgt über die Ziegelhüttenstraße, die Jahnstraße, die Friedenstraße und den Burgerwald, bis man an der Kästehalde der Beschilderung zur Kleinebene folgt.
Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung