Zum Inhalt springen
newssofort.de

Oppenau: Neue Regeln für Grillhütte auf der Kleinebene

Copyright und Urheber siehe Oppenau

Wer in Oppenau auf der Kleinebene grillen möchte, muss sich jetzt an strengere Regeln halten. Die Stadt hat die Grillstelle mit einem Schloss gesichert.

Die Grillhütte auf der Kleinebene (Oppenau, Baden-Württemberg) ist ein beliebter Ort für Familien und Vereine. Es gibt dort einen gemauerten Grill mit Rost, vier Tische mit Bänken und einen Spielplatz für Kinder. Doch in der Vergangenheit gab es Probleme: Grillverbote bei Waldbrandgefahr wurden ignoriert. Deshalb ist die Grillstelle seit 2024 mit einem Schloss gesichert.

Wer den Grill nutzen will, muss ihn vorher reservieren. Das kann eine volljährige Person entweder per Telefon oder schriftlich erledigen. Dabei müssen Name, Adresse und Telefonnummer angegeben werden. Für den Schlüssel ist eine Barkaution von 100 Euro nötig. Diese muss am Tag vor der Nutzung hinterlegt werden und wird nach der Rückgabe des Schlüssels wieder ausgezahlt.

Die Stadt bevorzugt bei der Vergabe Einwohner aus Oppenau, aber auch Auswärtige können anfragen. Wichtig für die Planung: Es gibt vor Ort weder Strom noch Wasser oder eine Toilette. Die Holzkohle muss man selbst mitbringen. Das Grillen auf Holz oder mit eigenen Grills ist streng verboten. Auch Lagerfeuer außerhalb der Grillstelle sind nicht erlaubt.

Um Brände zu verhindern, muss jeder Nutzer einen Eimer Wasser zum Löschen dabei haben. Wasser kann an der Wassertretstelle geholt werden, allerdings darf dort nicht gespült werden. Die Asche darf nicht in die Mülleimer geworfen werden, sondern muss wieder mitgenommen werden. Der Platz muss sauber hinterlassen werden.

Die Kosten für die Nutzung hängen von der Zeit ab. Von Montag bis Freitag ist es zwischen 8 und 17 Uhr kostenlos. Danach sowie an Wochenenden und Feiertagen fallen Gebühren an: Bis zu vier Stunden kosten 10 Euro, bis zu acht Stunden 20 Euro und eine Tagesmiete liegt bei 30 Euro. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn es eine interne Veranstaltung ist.

Stornierungen sind bis 48 Stunden vor dem Termin kostenlos. Danach muss die Gebühr bezahlt werden. Wenn die Stadt die Nutzung kurzfristig wegen Waldbrandgefahr untersagt, wird das Geld zurückerstattet. Zelten oder das Betreten der landwirtschaftlichen Flächen ist auf dem gesamten Gelände verboten.

Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung

← Zurück zur Übersicht

Weitere Meldungen aus Oppenau

Alle ansehen

Aus dem Umkreis: Ortenaukreis

Alle ansehen