Oppenau: Neue Regeln für Grillhütte auf der Kleinebene
Die Grillhütte auf der Kleinebene (Oppenau, Baden-Württemberg) ist ein beliebter Treffpunkt für Familien und Vereine. Es gibt dort einen gemauerten Grill mit Rost, vier Tische mit Bänken und einen Spielplatz für Kinder. Doch in der Vergangenheit gab es Probleme: Grillverbote bei hoher Waldbrandgefahr wurden ignoriert.
Deshalb hat die Stadt seit 2024 ein Schloss an der Grillstelle angebracht. Wer den Grill nutzen möchte, muss ihn vorher reservieren. Das kann eine volljährige Person entweder telefonisch oder schriftlich erledigen. Dabei müssen Name, Adresse und Telefonnummer angegeben werden. Den Schlüssel bekommt man am Tag vor der Nutzung, muss aber eine Barkaution von 100 Euro hinterlegen. Diese gibt es zurück, wenn der Schlüssel am Tag nach dem Termin wieder abgegeben wird.
Die Stadt gibt den Bewohnern von Oppenau den Vorzug bei der Vergabe. Auswärtige können sich zwar bewerben, aber nur kurzfristig anfragen. Wichtig für die Planung: Es gibt vor Ort weder Strom noch Wasser oder eine Toilette. Die Holzkohle muss man selbst mitbringen. Das Grillen auf Holz oder die Nutzung von eigenen Grills ist streng verboten. Auch Lagerfeuer außerhalb der festen Grillstelle sind nicht erlaubt.
Um Brände zu verhindern, muss jeder Nutzer einen Eimer Wasser zum Löschen dabei haben. Wasser kann an der Wassertretstelle geholt werden, dort Geschirr zu spülen ist jedoch verboten. Die Asche darf nicht in die Mülleimer auf der Kleinebene geworfen werden, sondern muss wieder mit nach Hause genommen werden. Das Gelände muss sauber hinterlassen werden. Zelten oder das Betreten der landwirtschaftlichen Wiesen ist ebenfalls untersagt.
Die Kosten für die Nutzung hängen von der Uhrzeit und Dauer ab. Von Montag bis Freitag ist die Hütte zwischen 8 und 17 Uhr kostenlos. Danach sowie an Wochenenden und Feiertagen fallen Gebühren an: Bis zu vier Stunden kostet es 10 Euro, bis zu acht Stunden 20 Euro und eine ganztägige Nutzung 30 Euro. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn es sich um eine interne Veranstaltung handelt.
Wer einen Termin absagt, muss dies bis 48 Stunden vorher tun, damit die Gebühr erstattet wird. Wenn die Stadt die Nutzung kurzfristig wegen Waldbrandgefahr untersagt, bekommt man das Geld zurück. Die Anfahrt erfolgt über die Ziegelhüttenstraße, die Jahnstraße, die Friedenstraße und den Burgerwald bis zur Beschilderung Kleinebene.
Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung