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Oppenau: Neue Regeln für Grillhütte auf der Kleinebene

Copyright und Urheber siehe Oppenau

Wer in Oppenau auf der Kleinebene grillen möchte, muss nun anders planen. Die Stadt hat die Regeln für die Nutzung der Grillhütte verschärft.

Die Grillhütte auf der Kleinebene (Oppenau, Baden-Württemberg) ist ein beliebter Ort für Familienfeste oder Treffen von Vereinen. Es gibt dort einen gemauerten Grill mit Rost sowie vier Tische mit Bänken. Direkt daneben liegt ein Kinderspielplatz und es gibt Wanderwege im Wald. Doch wer dort grillen will, muss sich an neue Regeln halten.

Weil es in der Vergangenheit Probleme gab und Grillverbote bei Waldbrandgefahr ignoriert wurden, hat die Stadt gehandelt. Seit 2024 ist die Grillstelle mit einem Schloss gesichert. Wer den Grill nutzen möchte, muss die Hütte vorher reservieren. Das kann eine volljährige Person entweder telefonisch oder schriftlich erledigen. Dabei müssen Name, Adresse und Telefonnummer angegeben werden.

Für den Schlüssel muss man eine Kaution von 100 Euro in bar hinterlegen. Diese Zahlung erfolgt bei der Abholung des Schlüssels, und zwar am Tag vor der eigentlichen Anmietung. Wenn der Schlüssel am Tag nach der Nutzung wieder zurückgegeben wird, bekommt man das Geld zurück.

Die Stadt gibt Vorrang bei der Vergabe an die Einwohner von Oppenau. Gäste von auswärts können kurzfristig anfragen, ob noch etwas frei ist. Die Preise für die Nutzung sind gestaffelt: Bis zu vier Stunden kostet es 10 Euro, bis zu acht Stunden 20 Euro und eine ganztägige Nutzung 30 Euro. Von Montag bis Freitag ist die Hütte zwischen 8 und 17 Uhr kostenlos. An Wochenenden, Feiertagen oder abends unter der Woche fallen die Gebühren an. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn es eine interne Veranstaltung der Einrichtung ist.

Es gibt wichtige Verbote: Strom, Wasser und Toiletten fehlen vor Ort. Holzkohle muss man selbst mitbringen. Grillen auf Holz oder die Nutzung von eigenen Grills ist verboten. Auch Zelten oder das Betreten der landwirtschaftlichen Flächen ist nicht erlaubt. Wer grillt, muss einen Eimer mit Wasser zum Löschen dabei haben. Wasser kann an der Wassertretstelle geholt werden, aber Geschirrspülen ist dort verboten.

Die Nutzer müssen den Platz sauber hinterlassen. Abfälle müssen mitgenommen oder in die Mülleimer geworfen werden. Aschereste dürfen auf keinen Fall in die Mülleimer der Kleinebene, sondern müssen komplett wieder mitgenommen werden.

Sollte die Stadt die Nutzung kurzfristig verbieten, zum Beispiel wegen hoher Waldbrandgefahr, werden die Nutzer informiert und die Gebühr erstattet. Wer selbst absagt, kann dies bis 48 Stunden vor dem Termin kostenlos tun. Danach bleibt die Gebühr fällig.

Die Anreise erfolgt aus Oberkirch über die B28, dann über die Ziegelhüttenstraße, Jahnstraße, Friedenstraße und den Burgerwald bis zur Beschilderung Kleinebene. Wer aus Oppenau kommt, folgt der B28 Richtung Oberkirch und biegt kurz vor dem Ortsausgang rechts in die Ziegelhüttenstraße ein.

Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung

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