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Oppenau: Neue Regeln für die Grillhütte Kleinebene

Copyright und Urheber siehe Oppenau

Wer in Oppenau auf der Kleinebene grillen will, muss nun aufpassen. Die Stadt hat die Regeln für die Nutzung der Grillhütte verschärft.

Die Grillhütte auf der Kleinebene (Ortenaukreis, Baden-Württemberg) ist ein beliebter Ort für Familien und Vereine. Es gibt dort einen gemauerten Grill mit Rost, vier Tische mit Bänken und einen Spielplatz für Kinder. Doch weil sich in der Vergangenheit einige nicht an die Grillverbote bei Waldbrandgefahr gehalten haben, gibt es seit 2024 eine wichtige Änderung: Die Grillstelle ist jetzt mit einem Schloss gesichert.

Wer die Hütte nutzen möchte, muss sie vorher reservieren. Das kann eine volljährige Person entweder schriftlich oder per Telefon erledigen. Dabei müssen Name, Adresse und Telefonnummer angegeben werden. Die Stadt gibt vorrangig den Einwohnern aus Oppenau den Vorzug, aber auch Auswärtige können kurzfristig anfragen.

Für den Schlüssel muss man eine Barkaution von 100 Euro hinterlegen. Das Geld gibt man am Tag vor der Anmietung ab und bekommt es zurück, wenn man den Schlüssel am Tag nach dem Fest wieder abgibt. Die Kosten für die Nutzung hängen von der Zeit ab: Unter der Woche ist es von 8 bis 17 Uhr kostenlos. Ab 17 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen kostet es Geld. Je nach Dauer liegt die Gebühr zwischen 10 und 30 Euro. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn es eine interne Veranstaltung ist.

Es gibt strenge Regeln für den Aufenthalt: Strom, Wasser und Toiletten fehlen komplett. Die Holzkohle muss man selbst mitbringen. Verboten ist es, außerhalb der Grillstelle Feuer zu machen oder eigene Grills mitzubringen. Auch das Zelten oder das Betreten der landwirtschaftlichen Wiesen ist nicht erlaubt. Die Nutzer müssen zudem einen Eimer Wasser zum Löschen dabei haben. Wasser kann an der Wassertretstelle geholt werden, aber Geschirr spülen ist dort verboten.

Am Ende muss der Platz sauber hinterlassen werden. Die Asche darf nicht in die Mülleimer vor Ort geworfen werden, sondern muss wieder mitgenommen werden. Wenn die Stadt die Nutzung wegen Waldbrandgefahr kurzfristig absagt, bekommt man die Gebühr zurück. Wer selbst absagt, muss dies bis spätestens 48 Stunden vor dem Termin tun, sonst bleibt die Gebühr fällig.

Die Anreise erfolgt aus Oberkirch über die B28, dann über die Ziegelhüttenstraße, Jahnstraße, Friedenstraße und den Burgerwald bis zur Beschilderung Kleinebene. Wer aus Oppenau kommt, folgt der B28 Richtung Oberkirch und biegt kurz vor dem Ortsausgang rechts in die Ziegelhüttenstraße ein.

Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung

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