Oppenau: Neue Regeln für Grillhütte auf der Kleinebene
Die Grillhütte auf der Kleinebene (Ortenaukreis, Baden-Württemberg) ist ein beliebter Ort für Familien- und Vereinsfeste. Sie liegt oberhalb der Stadt, direkt an Wiesen und Wanderwegen. Es gibt dort einen Spielplatz, einen gemauerten Grill mit Rost sowie vier Tische mit Bänken. Doch wer die Hütte nutzen möchte, muss sich an neue Regeln halten.
Weil in der Vergangenheit Grillverbote bei Waldbrandgefahr ignoriert wurden, ist die Grillstelle seit 2024 mit einem Schloss gesichert. Man kann die Hütte nicht mehr einfach so nutzen, sondern muss sie vorher reservieren. Das kann eine volljährige Person telefonisch oder schriftlich erledigen. Dafür werden Name, Anschrift und Telefonnummer benötigt.
Beim Abholen des Schlüssels am Tag vor der Nutzung muss eine Kaution von 100 Euro in bar hinterlegt werden. Das Geld gibt es zurück, wenn der Schlüssel am Tag nach der Feier wieder abgegeben wird. Vorrangig bekommen Einwohner aus Oppenau die Hütte, Auswärtige können aber kurzfristig anfragen.
Die Stadt stellt nur den Platz zur Verfügung. Strom, Wasser oder eine Toilette gibt es vor Ort nicht. Die Holzkohle muss man selbst mitbringen. Wichtig: Grillen auf Holz oder die Nutzung von eigenen Grills ist verboten. Auch Lagerfeuer außerhalb der Grillstelle sind untersagt. Wer grillt, muss einen Eimer Wasser zum Löschen dabei haben. Wasser kann an der Wassertretstelle geholt werden, dort darf man aber nicht abwaschen.
Die Mieten sind unterschiedlich geregelt. Von Montag bis Freitag ist die Nutzung zwischen 8 und 17 Uhr kostenlos. Wer länger bleibt oder am Wochenende und an Feiertagen kommt, muss zahlen. Die Gebühren liegen je nach Dauer zwischen 10 und 30 Euro. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn sie dort eine interne Veranstaltung machen.
Die Stadt kann die Nutzung kurzfristig verbieten, zum Beispiel wenn die Waldbrandgefahr zu hoch ist. In diesem Fall wird die Gebühr zurückerstattet. Wer selbst absagt, muss dies bis 48 Stunden vor dem Termin tun, sonst wird die Gebühr fällig.
Ein wichtiger Punkt ist die Sauberkeit: Aschereste dürfen nicht in die Mülleimer auf der Kleinebene geworfen werden, sondern müssen wieder mitgenommen werden. Das Gelände muss sauber hinterlassen werden. Zelten und das Betreten der landwirtschaftlichen Flächen ist verboten.
Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung