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Oppenau: Neue Regeln für Grillhütte auf der Kleinebene

Copyright und Urheber siehe Oppenau

Wer in Oppenau auf der Kleinebene grillen möchte, muss nun mehr beachten. Wegen Waldbrandgefahr gibt es neue Regeln für die Reservierung und den Zugang.

Die Grillhütte auf der Kleinebene (Oppenau, Baden-Württemberg) ist ein beliebter Ort für Familien- und Vereinsfeste. Sie liegt oberhalb der Stadt, direkt an Wiesen und Wanderwegen. Auch ein Kinderspielplatz ist dort vorhanden. Vor der Hütte stehen vier Tische mit Bänken und ein gemauerter Grill mit Rost.

Seit 2024 gibt es jedoch eine wichtige Änderung: Die Grillstelle ist jetzt mit einem Schloss gesichert. Der Grund dafür sind Vorfälle in der Vergangenheit, bei denen Grillverbote trotz hoher Waldbrandgefahr ignoriert wurden. Wer den Grill nutzen will, muss die Hütte nun zwingend reservieren. Das kann eine volljährige Person entweder schriftlich oder per Telefon erledigen. Dafür werden Name, Anschrift und Telefonnummer benötigt.

Für den Schlüssel muss man eine Barkaution von 100 Euro hinterlegen. Diese wird am Tag vor der Anmietung abgegeben und nach der Rückgabe des Schlüssels wieder zurückerstattet. Vorrangig bekommen Einwohner aus Oppenau die Hütte, Auswärtige können aber kurzfristig anfragen.

Die Nutzer müssen einige Regeln beachten: Strom, Wasser und Toiletten gibt es vor Ort nicht. Holzkohle muss man selbst mitbringen. Grillen auf Holz oder die Nutzung von eigenen Grills ist verboten. Auch Lagerfeuer außerhalb der Stelle sind nicht erlaubt. Die Asche darf nicht in den Mülleimern entsorgt werden, sondern muss wieder mitgenommen werden. Zudem muss jeder einen Eimer Wasser zum Löschen dabei haben. Wasser kann an der Wassertretstelle geholt werden, wobei das Geschirrspülen dort verboten ist.

Die Kosten hängen von der Zeit ab. Von Montag bis Freitag ist die Nutzung zwischen 8 und 17 Uhr kostenlos. In der Zeit von 17 bis 22 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen fallen Gebühren an: Bis zu vier Stunden kosten 10 Euro, bis zu acht Stunden 20 Euro und eine Ganztagesnutzung 30 Euro. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn es eine interne Veranstaltung ist.

Stornierungen sind bis 48 Stunden vor dem Termin kostenlos. Danach wird die Gebühr fällig. Wenn die Stadt die Nutzung kurzfristig untersagt, zum Beispiel wegen akuter Waldbrandgefahr, wird das Geld erstattet. Zelten und das Betreten von landwirtschaftlichen Flächen ist auf dem gesamten Gelände verboten.

Die Anfahrt erfolgt aus Oberkirch über die B28, dann links in die Ziegelhüttenstraße, weiter über die Jahnstraße, Friedenstraße und den Burgerwald. An der Kästehalde folgt man dann der Beschilderung zur Kleinebene. Wer aus Oppenau kommt, nimmt die B28 Richtung Oberkirch, passiert den Kreisverkehr und biegt kurz vor dem Ortsausgang rechts in die Ziegelhüttenstraße ein.

Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung

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