Oppenau: Neue Regeln für Grillhütte auf der Kleinebene
Die Grillhütte auf der Kleinebene (Oppenau, Ortenaukreis) ist ein beliebter Ort für Familien- und Vereinsfeste. Es gibt dort einen gemauerten Grill mit Rost, vier Tische und Bänke sowie einen Spielplatz für Kinder. Doch wer dort feiern will, muss sich an neue Regeln halten.
Weil in der Vergangenheit Grillverbote bei Waldbrandgefahr ignoriert wurden, hat die Stadt die Anlage seit 2024 mit einem Schloss gesichert. Man kann die Hütte nicht mehr einfach so nutzen, sondern muss sie vorher reservieren. Das kann eine volljährige Person entweder anrufen oder schreiben. Dabei müssen Name, Adresse und Telefonnummer angegeben werden.
Für den Schlüssel ist eine Kaution von 100 Euro in bar nötig. Diese muss man am Tag vor der Nutzung hinterlegen und bekommt sie zurück, wenn man den Schlüssel am Tag danach wieder abgibt. Vorrangig bekommen Einwohner aus Oppenau die Termine, Auswärtige können aber kurzfristig anfragen.
Die Kosten für die Nutzung hängen von der Zeit ab. Von Montag bis Freitag ist es zwischen 8 und 17 Uhr kostenlos. Wer länger bleibt oder am Wochenende und an Feiertagen kommt, muss zahlen: Bis zu vier Stunden kosten 10 Euro, bis zu acht Stunden 20 Euro und eine Ganztagesnutzung kostet 30 Euro. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn die gesamte Einrichtung eine interne Feier macht.
Es gibt wichtige Verbote vor Ort: Strom, Wasser und Toiletten fehlen komplett. Holzkohle muss man selbst mitbringen. Grillen auf Holz oder mit eigenen Grills ist verboten, ebenso wie Lagerfeuer außerhalb der Grillstelle. Wer dort grillt, muss einen Eimer Wasser zum Löschen dabei haben. Das Wasser kann an der Wassertretstelle geholt werden, aber Geschirr spülen ist dort verboten. Die Asche darf nicht in den Mülleimer, sondern muss wieder mitgenommen werden. Zelten und das Betreten der Felder ist ebenfalls untersagt.
Die Stadt kann die Nutzung kurzfristig absagen, wenn die Waldbrandgefahr zu hoch ist. In diesem Fall wird die Gebühr zurückerstattet. Wer selbst absagt, muss dies bis 48 Stunden vor dem Termin tun, sonst wird die Gebühr fällig.
Die Anreise erfolgt aus Oberkirch über die B28, dann über die Ziegelhüttenstraße, Jahnstraße, Friedenstraße und den Burgerwald. An der Kästehalde folgt man der Beschilderung zur Kleinebene.
Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung