Oppenau: Neue Regeln für Grillhütte auf der Kleinebene
Die Grillhütte auf der Kleinebene (Ortenaukreis, Baden-Württemberg) ist ein beliebter Ort für Familien- und Vereinsfeste. Sie liegt oberhalb der Stadt, direkt an Wiesen und Wanderwegen. Auch ein Kinderspielplatz ist dort für Besucher da. Vor der Hütte gibt es einen gemauerten Grill mit Rost sowie vier Tische mit Bänken.
Weil es in der Vergangenheit Probleme gab und Grillverbote bei Waldbrandgefahr ignoriert wurden, gibt es seit 2024 eine Änderung: Die Grillstelle ist jetzt mit einem Schloss gesichert. Wer dort grillen will, muss die Hütte vorher reservieren. Das kann eine volljährige Person entweder per Telefon oder schriftlich erledigen. Dafür werden Name, Anschrift und Telefonnummer benötigt.
Für den Schlüssel muss man eine Barkaution von 100 Euro hinterlegen. Diese wird am Tag vor der Nutzung abgegeben und nach der Rückgabe des Schlüssels wieder zurückerstattet. Die Stadt vergibt die Plätze vorrangig an Einwohner aus Oppenau, aber auch Auswärtige können anfragen.
Es gibt wichtige Regeln für die Nutzung: Strom, Wasser und Toiletten fehlen vor Ort. Holzkohle muss man selbst mitbringen. Grillen auf Holz oder mit eigenen Grills ist verboten. Auch Lagerfeuer außerhalb der Grillstelle sind nicht erlaubt. Die Nutzer müssen zudem einen Eimer mit Wasser zum Löschen dabei haben. Wasser kann an der Wassertretstelle geholt werden, aber Geschirr spülen ist dort verboten. Die Asche darf nicht in den Mülleimer, sondern muss wieder mitgenommen werden.
Die Kosten hängen von der Zeit ab. Von Montag bis Freitag ist die Hütte zwischen 8 und 17 Uhr kostenlos. Ab 17 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen fallen Gebühren an: Bis zu vier Stunden kosten 10 Euro, bis zu acht Stunden 20 Euro und eine Ganztagesnutzung 30 Euro. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn es eine interne Veranstaltung ist. Stornierungen sind bis 48 Stunden vor dem Termin kostenlos.
Die Stadt kann die Nutzung kurzfristig untersagen, wenn die Waldbrandgefahr zu hoch ist. In diesem Fall wird die Gebühr zurückgezahlt. Zelten und das Betreten von landwirtschaftlichen Flächen ist auf dem gesamten Gelände verboten.
Die Anreise erfolgt aus Oberkirch über die B28, dann über die Ziegelhüttenstraße, Jahnstraße, Friedenstraße und den Burgerwald bis zur Beschilderung Kleinebene. Wer aus Oppenau kommt, fährt Richtung Oberkirch, passiert den Kreisverkehr und biegt kurz vor dem Ortsausgang rechts in die Ziegelhüttenstraße ein.
Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung