Oppenau: Neue Regeln für Grillhütte auf der Kleinebene
Die Grillhütte auf der Kleinebene (Oppenau, Baden-Württemberg) ist ein beliebter Ort für Familien- und Vereinsfeste. Es gibt dort einen gemauerten Grill mit Rost, vier Tische und Bänke sowie einen Spielplatz für Kinder. Doch in Zukunft läuft die Nutzung anders ab als früher.
Weil es in der Vergangenheit Probleme gab und Grillverbote bei Waldbrandgefahr ignoriert wurden, hat die Stadt die Grillstelle seit 2024 mit einem Schloss gesichert. Wer dort grillen will, muss die Hütte jetzt vorher reservieren. Das kann eine volljährige Person entweder schriftlich oder per Telefon erledigen. Dabei müssen Name, Adresse und Telefonnummer angegeben werden.
Für den Schlüssel ist eine Kaution von 100 Euro in bar nötig. Diese muss man am Tag vor der Nutzung hinterlegen und bekommt sie am Tag nach dem Grillen zurück. Die Stadt vergibt die Termine vorrangig an die Einwohner von Oppenau. Leute von auswärts können kurzfristig anfragen, ob noch etwas frei ist.
Die Kosten hängen von der Zeit ab. Von Montag bis Freitag ist die Hütte zwischen 8 und 17 Uhr kostenlos. Danach sowie an Wochenenden und Feiertagen kostet die Nutzung Geld: Bis zu vier Stunden kosten 10 Euro, bis zu acht Stunden 20 Euro und eine ganztägige Nutzung 30 Euro. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn sie dort eine interne Veranstaltung machen.
Es gibt wichtige Regeln für die Nutzer: Strom, Wasser und Toiletten gibt es vor Ort nicht. Holzkohle muss man selbst mitbringen. Das Grillen mit eigenen Grills oder auf Holz ist verboten, ebenso wie Lagerfeuer außerhalb der Grillstelle. Die Asche darf nicht in den Mülleimer geworfen werden, sondern muss wieder mitgenommen werden. Zudem muss jeder einen Eimer mit Wasser zum Löschen dabei haben. Wasser kann an der Wassertretstelle geholt werden, aber Geschirr spülen ist dort verboten.
Wer den Termin absagt, muss dies bis 48 Stunden vorher tun, damit die Gebühr erstattet wird. Wenn die Stadt die Nutzung kurzfristig verbietet, zum Beispiel wegen hoher Waldbrandgefahr, wird das Geld natürlich zurückgezahlt. Zelten und das Betreten von landwirtschaftlichen Flächen ist auf dem gesamten Gelände verboten.
Die Anreise erfolgt aus Oberkirch über die B28, dann links in die Ziegelhüttenstraße, weiter über die Jahnstraße, Friedenstraße und den Burgerwald bis zur Beschilderung Kleinebene. Wer bereits in Oppenau ist, fährt über die B28 Richtung Oberkirch, passiert den Kreisverkehr und biegt kurz vor dem Ortsausgang rechts in die Ziegelhüttenstraße ein.
Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung