Oppenau: Neue Regeln für die Grillhütte Kleinebene
Die Grillhütte auf der Kleinebene (Oppenau, Baden-Württemberg) ist ein beliebter Ort für Familien- und Vereinsfeste. Sie liegt oberhalb der Stadt, direkt an Wiesen und Wanderwegen. Es gibt dort einen gemauerten Grill, vier Tische mit Bänken und einen Spielplatz für Kinder. Doch wer die Hütte nutzen will, muss sich an neue Regeln halten.
Weil in der Vergangenheit Grillverbote bei Waldbrandgefahr ignoriert wurden, ist die Grillstelle seit 2024 mit einem Schloss gesichert. Wer grillen möchte, muss die Hütte vorher reservieren. Das kann eine volljährige Person entweder per Telefon oder schriftlich erledigen. Dafür werden Name, Adresse und Telefonnummer benötigt.
Für den Schlüssel muss man nun eine Barkaution von 100 Euro hinterlegen. Das Geld gibt man am Tag vor der Anmietung ab und bekommt es zurück, wenn man den Schlüssel am Tag danach wieder abgibt. Vorrangig bekommen Einwohner aus Oppenau die Hütte, Auswärtige können aber kurzfristig anfragen.
Die Stadt legt Wert auf Sicherheit und Sauberkeit. Es gibt vor Ort weder Strom noch Wasser oder eine Toilette. Die Holzkohle muss man selbst mitbringen. Wichtig: Nur der gemauerte Grill darf genutzt werden. Eigene Grills oder Lagerfeuer im Wald sind streng verboten. Auch das Grillen mit Holz ist nicht erlaubt. Wer fertig ist, muss die Asche wieder mitnehmen, da sie nicht in die Mülltonnen darf. Zudem muss jeder einen Eimer Wasser zum Löschen dabei haben. Wasser kann an der Wassertretstelle geholt werden, aber Geschirr spülen ist dort verboten.
Die Kosten hängen von der Zeit und dem Wochentag ab. Von Montag bis Freitag ist die Nutzung zwischen 8 und 17 Uhr kostenlos. Danach sowie an Wochenenden und Feiertagen fallen Gebühren an: Bis zu vier Stunden kosten 10 Euro, bis zu acht Stunden 20 Euro und eine ganztägige Nutzung 30 Euro. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn sie die Hütte für interne Feiern nutzen.
Wer einen Termin absagt, sollte dies bis spätestens 48 Stunden vorher tun, sonst wird die Gebühr fällig. Wenn die Stadt die Nutzung wegen hoher Waldbrandgefahr kurzfristig untersagt, wird das Geld zurückerstattet. Zelten oder das Betreten der landwirtschaftlichen Flächen ist auf dem gesamten Gelände verboten.
Die Anfahrt führt aus Oberkirch über die B28 und die Ziegelhüttenstraße. Wer aus Oppenau kommt, fährt Richtung Oberkirch, passiert den Kreisverkehr und biegt ebenfalls in die Ziegelhüttenstraße ein. Von dort folgt man der Beschilderung zur Kleinebene.
Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung