Oppenau: Neue Regeln für Grillhütte auf der Kleinebene
Die Grillhütte auf der Kleinebene (Oppenau, Baden-Württemberg) ist ein beliebter Ort für Familienfeste oder Treffen von Vereinen. Die Hütte liegt oberhalb der Stadt, direkt an Wiesen und Wanderwegen. Es gibt dort einen gemauerten Grill mit Rost, vier Tische mit Bänken und einen Spielplatz für Kinder. Strom, Wasser oder eine Toilette gibt es vor Ort nicht.
Weil es in der Vergangenheit Probleme gab und Grillverbote bei Waldbrandgefahr ignoriert wurden, hat die Stadt reagiert. Seit 2024 ist die Grillstelle mit einem Schloss gesichert. Wer den Grill nutzen möchte, muss ihn vorher reservieren. Das kann eine volljährige Person telefonisch oder schriftlich erledigen. Dafür werden Name, Anschrift und Telefonnummer benötigt.
Für den Schlüssel muss man eine Barkaution von 100 Euro hinterlegen. Das Geld gibt man am Tag vor der Nutzung ab und bekommt es am Tag nach dem Termin zurück. Die Stadt vergibt die Hütte vor allem an Einwohner aus Oppenau. Leute von auswärts können kurzfristig anfragen, ob noch etwas frei ist.
Es gibt strenge Regeln beim Feuermachen: Nur der gemauerte Grill darf genutzt werden. Eigene Grills oder Lagerfeuer im Wald sind verboten. Auch Grillen mit Holz ist nicht erlaubt; die Holzkohle muss man selbst mitbringen. Um Brände zu verhindern, muss jeder einen Eimer Wasser dabei haben. Das Wasser kann man an der Wassertretstelle holen, aber Geschirr spülen ist dort verboten. Die Asche darf nicht in die Mülltonnen vor Ort geworfen werden, sondern muss wieder mitgenommen werden.
Die Kosten hängen von der Zeit ab. Unter der Woche ist die Hütte von 8 bis 17 Uhr kostenlos. Wer sie abends oder am Wochenende nutzt, zahlt eine Gebühr. Diese liegt je nach Dauer zwischen 10 und 30 Euro. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn es eine interne Veranstaltung ist. Wer absagt, muss dies bis 48 Stunden vor dem Termin tun, sonst wird die Gebühr fällig.
Die Stadt kann die Nutzung auch kurzfristig untersagen, zum Beispiel wenn die Waldbrandgefahr zu hoch ist. In diesem Fall wird das Geld erstattet. Zelten oder das Betreten von landwirtschaftlichen Flächen auf dem Gelände ist verboten.
Die Anfahrt erfolgt aus Oberkirch über die B28, die Ziegelhüttenstraße, Jahnstraße, Friedenstraße und den Burgerwald bis zur Beschilderung Kleinebene. Wer aus Oppenau kommt, fährt Richtung Oberkirch, passiert den Kreisverkehr und biegt dann in die Ziegelhüttenstraße ab.
Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung