Oppenau: Neue Regeln für die Grillhütte Kleinebene
Die Grillhütte auf der Kleinebene (Oppenau, Baden-Württemberg) ist ein beliebter Ort für Familienfeste und Vereine. Es gibt dort einen gemauerten Grill mit Rost, vier Tische mit Bänken und einen Spielplatz für Kinder. Doch wer die Anlage nutzen will, muss sich an neue Vorgaben halten.
Da in der Vergangenheit oft Grillverbote bei Waldbrandgefahr ignoriert wurden, ist die Grillstelle seit 2024 mit einem Schloss gesichert. Das bedeutet: Ohne Reservierung kommt man nicht mehr an den Grill. Eine volljährige Person muss die Hütte entweder telefonisch oder schriftlich reservieren und dabei Name, Adresse und Telefonnummer angeben.
Für den Schlüssel ist eine Barkaution von 100 Euro nötig. Diese muss am Tag vor der Nutzung hinterlegt werden und wird nach der Rückgabe des Schlüssels am Folgetag wieder ausgezahlt. Die Stadt vergibt die Termine vorrangig an Einwohner von Oppenau, auch wenn Auswärtige kurzfristig anfragen können.
Die Kosten hängen von der Zeit ab. Von Montag bis Freitag ist die Nutzung zwischen 8 und 17 Uhr kostenlos. In der Zeit von 17 bis 22 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen fällt eine Gebühr an: Bis zu vier Stunden kostet es 10 Euro, bis zu acht Stunden 20 Euro und eine Tagesmiete 30 Euro. Schulen und Kindergärten bezahlen nichts, wenn es sich um eine interne Veranstaltung handelt. Wer absagen will, muss dies bis 48 Stunden vor dem Termin tun, sonst wird die Gebühr fällig.
Es gibt wichtige Verbote vor Ort: Strom, Wasser und Toiletten fehlen komplett. Nur der gemauerte Grill darf genutzt werden. Eigene Grills oder Lagerfeuer im Wald sind streng verboten. Die Holzkohle muss selbst mitgebracht werden. Wer grillt, muss einen Eimer Wasser zum Löschen dabei haben. Wasser kann an der Wassertretstelle geholt werden, aber Geschirr spülen ist dort verboten. Die Asche darf nicht in die Mülltonnen geworfen werden, sondern muss wieder mitgenommen werden.
Zudem ist das Zelten und das Betreten von landwirtschaftlichen Flächen auf dem Gelände verboten. Wenn die Stadt wegen hoher Waldbrandgefahr die Nutzung kurzfristig untersagt, wird die Gebühr erstattet.
Die Anfahrt erfolgt aus Oberkirch über die B28, die Ziegelhüttenstraße, Jahnstraße, Friedenstraße und den Burgerwald bis zur Beschilderung Kleinebene. Wer aus Richtung Oppenau kommt, folgt der B28 Richtung Oberkirch und biegt kurz vor dem Ortsausgang rechts in die Ziegelhüttenstraße ein.
Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung