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Oppenau: Neue Regeln für Grillhütte auf der Kleinebene

Copyright und Urheber siehe Oppenau

Wer in Oppenau auf der Kleinebene grillen möchte, muss nun einen Schlüssel leihen. Die Stadt führt neue Regeln und Gebühren ein, um Waldbrände zu verhindern.

Die Grillhütte auf der Kleinebene (Oppenau, Baden-Württemberg) ist ein beliebter Ort für Familienfeste und Vereine. Es gibt dort einen gemauerten Grill mit Rost, vier Tische und Bänke sowie einen Spielplatz für Kinder. Doch die Nutzung ist ab sofort strenger geregelt.

Weil in der Vergangenheit Grillverbote bei Waldbrandgefahr ignoriert wurden, hat die Stadt die Grillstelle seit 2024 mit einem Schloss gesichert. Wer dort grillen will, muss die Hütte vorher reservieren. Das geht telefonisch oder schriftlich. Dafür müssen Name, Adresse und Telefonnummer angegeben werden. Die Reservierung muss eine volljährige Person übernehmen.

Für den Schlüssel ist eine Kaution von 100 Euro in bar nötig. Diese muss am Tag vor der Nutzung hinterlegt werden und gibt es nach der Rückgabe des Schlüssels wieder zurück. Vorrangig bekommen Einwohner aus Oppenau die Hütte, Auswärtige können aber kurzfristig anfragen.

Die Stadt erhebt für die Nutzung Gebühren, je nachdem wie lange man dort bleibt. Bis zu vier Stunden kostet es 10 Euro, bis zu acht Stunden 20 Euro und eine ganztägige Nutzung 30 Euro. Von Montag bis Freitag ist die Hütte zwischen 8 und 17 Uhr kostenlos. An Wochenenden, Feiertagen und abends unter der Woche muss immer bezahlt werden. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn sie eine interne Veranstaltung machen.

Es gibt wichtige Regeln für die Nutzer: Strom, Wasser und Toiletten fehlen vor Ort. Holzkohle muss man selbst mitbringen. Das Grillen mit eigenen Grills oder auf Holz ist verboten, ebenso wie Lagerfeuer außerhalb der Grillstelle. Wer grillt, muss einen Eimer Wasser zum Löschen dabei haben. Wasser gibt es an der Wassertretstelle, aber Geschirr spülen ist dort verboten.

Die Asche vom Grill darf nicht in die Mülleimer vor Ort, sondern muss wieder mitgenommen werden. Der Platz muss sauber hinterlassen werden. Zelten oder das Betreten der landwirtschaftlichen Flächen ist verboten. Wenn die Stadt die Nutzung wegen Waldbrandgefahr kurzfristig absagt, wird die Gebühr erstattet. Wer selbst storniert, muss dies bis 48 Stunden vor dem Termin tun, sonst wird die Gebühr fällig.

Die Anreise erfolgt aus Oberkirch über die B28, dann über die Ziegelhüttenstraße, Jahnstraße, Friedenstraße und den Burgerwald bis zur Beschilderung Kleinebene. Wer aus Oppenau kommt, fährt über die B28 Richtung Oberkirch, passiert den Kreisverkehr und biegt kurz vor dem Ortsausgang rechts in die Ziegelhüttenstraße ein.

Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung

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