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Oppenau: Neue Regeln für Grillhütte auf der Kleinebene

Copyright und Urheber siehe Oppenau

Wer in Oppenau auf der Kleinebene grillen möchte, muss nun aufpassen. Die Stadt hat die Regeln für die Nutzung der Grillhütte verschärft.

Die Grillhütte auf der Kleinebene (Oppenau, Baden-Württemberg) ist ein beliebter Ort für Familien- und Vereinsfeste. Es gibt dort einen gemauerten Grill mit Rost, vier Tische und Bänke sowie einen Spielplatz für Kinder. Doch wer dort feiern will, muss sich an neue Vorgaben halten.

Weil in der Vergangenheit oft gegen Grillverbote bei Waldbrandgefahr verstoßen wurde, ist die Grillstelle seit 2024 mit einem Schloss gesichert. Wer den Grill nutzen möchte, muss die Hütte vorher reservieren. Das kann eine volljährige Person telefonisch oder schriftlich erledigen. Dafür werden Name, Anschrift und Telefonnummer benötigt.

Für den Schlüssel muss man eine Kaution von 100 Euro in bar hinterlegen. Das Geld gibt man am Tag vor der Nutzung ab und bekommt es nach der Rückgabe des Schlüssels zurück. Die Stadt vergibt die Termine vorrangig an Einwohner aus Oppenau, Auswärtige können aber kurzfristig anfragen.

Die Kosten hängen von der Zeit ab: Unter der Woche ist die Hütte von 8 bis 17 Uhr kostenlos. Abends sowie an Wochenenden und Feiertagen kostet die Nutzung Geld. Je nach Dauer liegt die Gebühr zwischen 10 und 30 Euro. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn sie eine interne Veranstaltung planen.

Es gibt wichtige Verbote: Nur der gemauerte Grill darf genutzt werden. Eigene Grills oder Lagerfeuer im Grünen sind streng verboten. Auch das Grillen mit Holz ist nicht erlaubt; die Holzkohle muss man selbst mitbringen. Zelten oder das Betreten der Wiesen ist ebenfalls untersagt.

Da es an der Hütte kein Wasser und keinen Strom gibt, müssen Nutzer einen Eimer zum Löschen mitbringen. Wasser kann an der Wassertretstelle geholt werden, dort Geschirr zu spülen ist jedoch verboten. Die Asche muss man wieder mit nach Hause nehmen, sie darf nicht in die Mülleimer vor Ort geworfen werden.

Sollte die Stadt die Nutzung wegen Waldbrandgefahr kurzfristig absagen, wird die Gebühr erstattet. Wer selbst storniert, muss dies bis 48 Stunden vor dem Termin tun, sonst bleibt er auf den Kosten sitzen.

Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung

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